20 Prozent-Düngeabschlag soll betriebsbezogen gelten

Bundeslandwirtschaftsministerium legt Vorschläge vor

Das Bundeslandwirtschaftsministerium sucht nach Alternativen zu den bisherigen Brüsseler Vorgaben für eine Verschärfung der Düngeverordnung. Dem Vernehmen nach will das Ministerium zwar an dem von der Europäischen Kommission geforderten, viel kritisierten 20 Prozent-Abschlag vom Bedarf bei der Stickstoffdüngung in den roten Gebieten festhalten. Die Vorgabe soll nach seinen Vorstellungen jedoch nicht mehr schlagbezogen, sondern im Durchschnitt der Flächen eines Betriebes umgesetzt werden müssen.

Zudem sollen nach dem Vorschlag des Agrarressorts Betriebe, die im Durchschnitt der Flächen in den roten Gebieten nicht mehr als 170 kg Gesamtstickstoff/ha ausbringen, sowohl von dem 20 Prozent-Abschlag als ...

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