5 Mio. Euro Soforthilfe soll in der 30. Woche überwiesen werden
Zusätzliche AGZ-Förderung für Grünlandbewirtschaftung
Die von der Landesregierung am 22. Juni angekündigte Soforthilfe in Höhe von 5 Mio. Euro im Rahmen der Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) wird in der 30. Kalenderwoche „angestoßen“ und damit, je nach Bankenweg, spätestens in der 31. Woche (erste Augustwoche) auf den Konten der Landwirte eingehen. Dies hat das hessische Landwirtschaftsministerium auf Anfrage des LW mitgeteilt. Zur Auszahlung kommen zu diesem Zeitpunkt die 5. Mio. Euro, die das Land zusätzlich wegen der Agrarmarktkrise und der Liquiditätsengpässe auf den Betrieben in die AGZ gibt. Die Restzahlung des in diesem Jahr insgesamt 20 Mio. Euro umfassenden AGZ-Fördertopfs sollen nach Angaben des Ministeriums wie bislang üblich im Dezember ausgezahlt werden.
Die Soforthilfe erhalten Landwirte, die die AGZ in diesem Jahr im Rahmen des Gemeinsamen Antrags beantragt haben, für die Bewirtschaftung des Grünlandes. Sie müssen laut Ministerium weiter nichts für den Erhalt der Zahlung veranlassen. Da für Ackerflächen keine nach der Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) ansteigenden Hektarsätze vorgesehen seien, profitierten diese nicht von der Mittelerhöhung, teilte das Ministerium dem LW weiter mit. Die AGZ-Zahlung für die förderberechtigte Ackernutzung in Höhe von 25 Euro pro Hektar werde somit im Rahmen des Dezembertermins ausgezahlt. Eine weitere Unterscheidung nach Betriebsformen hätte einer zeitaufwändigen Änderung und Notifizierung der AGZ-Förderbestimmungen bedurft, so dass dann keine schnelle Hilfe möglich gewesen wäre, so das Ministerium. In diesem Jahr werden voraussichtlich rund 200 000 Hektar Grünland und rund 100 000 Hektar Ackerland in Hessen mit AGZ-Geld gefördert.
CM – LW 26/2016