75 Sauenhalter bestanden Theorieteil der Sachkunde

Isofluran-Narkose-Schulungen erfolgreich durchgeführt

Der Weg zum Erwerb der Sachkunde zur Durchführung der Inhalations-Narkose mit Isofluran war mit Hindernissen gespickt. Das Hessiche Landwirtschaftsministerium hatte den Einrichtungen des Landes jegliche Mitwirkung untersagt. Zudem erschwerte die Corona-Pandemie im Laufe des Sommers mit den strengen Auflagen zu Präsenz-Veranstaltungen die Durchführung. Trotz aller Hürden erwarben 75 Schweinehalter in Hessen den theoretischen Teil der Sachkunde beim Lehrgang des Hessischen Bauernverbandes (HBV) und des Verein für Landvolkbildung (VfL).

Corona-bedingt an Einzeltischen mit dem erforderlichen Abstand zueinander verfolgten die Lehrgangsteilnehmer im Großen Saal des TaunusTagungsHotel in Friedrichsdorf im August 2020 die Ausführungen der Referenten.

Foto: Liz Meisinger

Insgesamt wurden drei Schulungstermine abgehalten. Die erste Schulung fand vom 21. bis 22. August 2020 im TaunusTagungsHotel in Friedrichsdorf mit 43 Teilnehmern statt (ausführlicher Bericht in LW-Ausgabe Nr. 35/2020 Seite 14). Die Schulung dauerte 12 Stunden mit anschließender schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Eine Präsenz- und zwei Online-Schulungen

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden neben der Präsenzschulung auch zwei Online-Isofluran-Schulungen durchgeführt. Vor dem Start der Online-Schulung erhielten die 32 Teilnehmer (erster Online-Termin: neun Teilnehmer, zweiter Termin: 23 Teilnehmer) per Post die Schulungsunterlagen und per E-Mail die Anmeldedaten zum Online-Portal. Die Teilnehmer hatten 14 Tage Zeit, sich die Inhalte im Selbststudium anzueignen. In dieser Zeit stand ihnen ein Tierarzt für Rückfragen zur Verfügung. Am 14. Tag fand die schriftliche und mündliche Prüfung im TaunusTagungsHotel in Friedrichsdorf statt. Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Theorie-Schulung und -Prüfung starten die Teilnehmer jetzt in die Praxis-Phase, gefolgt von der praktischen Prüfung und zuletzt in das Antragsverfahren.

Seit Beginn 2021 Kastration nur mit Betäubung

Notwendig geworden war die Durchführung zum Erwerb des Sachkundenachweises, weil seit dem 1. Januar 2021 Ferkel nur noch mit Betäubung kastriert werden dürfen. Da neben dem Tierschutz die Praktikabilität für Schweinhalter nicht vernachlässigt werden darf, war die Zustimmung zur „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen“ des Bundesrates am 20. September 2019 willkommen. Demzufolge können auch Landwirte nach dem Erwerb des Sachkundenachweises Ferkel mit Isofluran zur Kastration betäuben, ohne das ein Tierarzt anwesend sein muss.

Das Land verweigerte Schulungs-Angebote

Auf Anfrage informierte das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) den HBV, dass in hessischen Landeseinrichtungen keine Isofluran-Narkose-Schulungen angeboten werden. Des Weiteren teilte das HMUKLV mit, dass es dem HBV freistehe, selbst Isofluran-Narkose-Schulungen zu organisieren und umzusetzen. Es wurde zeitnah ein Schulungskonzept in Zusammenarbeit mit dem LSZ Boxberg erarbeitet und ein Antrag auf Anerkennung des Lehrgangs und der Prüfung gestellt. Nach den Eingangsschwierigkeiten zeigten sich HMUKLV und das Veterinäramt des Hochtaunuskreises kooperativ und genehmigten den Antrag im Sommer 2020. Der HBV und der VfL würden gerne weitere Schulungen anbieten. Interessierte melden sich bitte unter ☎ 06172/7106-312 oder hlh@agrinet.de.

Liz Meisinger – LW 2/2021