Abgabe für Pflanzenschutzmittel?

Der grüne schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister Robert Habeck hat mit der Forderung, auf Pflanzenschutzmittel eine Abgabe zu erheben, bundesweit hohes Aufsehen erregt. Er kann sich mit dem renommierten Leipziger Helmholtz-Zentrum, das die Forderung jetzt untermauert hat, auf eine seriöse Quelle berufen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln steht seit einiger Zeit verstärkt in der Kritik, und die Gesellschaft steht ihr skeptisch bis ablehnend gegenüber. Dafür haben auch die Umweltverbände und die Grünen gesorgt. Sie verfolgen das Geschäftsmodell, erst zu verunsichern, dann scheinbare Lösungen anzubieten.

Folgt man der Prämisse, dass Pflanzenschutzmittel per se schlecht sind, dann ist die Reduktion der Anwendung mit Hilfe einer Abgabe für viele Menschen plausibel. Und zusätzliche Einnahmen für die öffentlichen Kassen sind gerade angesichts der enormen Aufgaben, die der Staat zu bewältigen hat, für Politiker verlockend. Die Forderung nach einer Abgabe könnte sich deshalb als sehr hartnäckig erweisen.

Die Forderung blendet allerdings aus, dass durch eine Verteuerung und damit geringere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Ertrag zurückgehen würde und mehr Nahrungsmittel importiert werden müssten. Ob diese dann nach ebenso hohen Standards produziert werden, ist zumindest fraglich. Wer soll zudem die notwendige Handarbeit zahlen, die ohne Pflanzenschutzmittel nötig ist, bei Hackfrüchten hundert Arbeitsstunden pro Hektar? Eine Abgabe würde deshalb generell einen enormen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Landwirtschaft zur Folge haben.

Weitere Argumente sind nicht von der Hand zu weisen: Die Gefahr von Resistenzen bei Schaderregern und Unkräutern, und eine geringere Qualität der Erntegüter. Dass Pflanzenschutzmittel nach strengen Maßstäben von bundesdeutschen Behörden zugelassen werden, passt auch nicht in das System einer Abgabe. Doch ob ein Mittel nach wissenschaftlichen Erkenntnissen unbedenklich ist, spielt sowieso kaum noch eine Rolle. Die Nagelprobe wird zu erleben sein bei der weiteren Zulassung oder dem Verbot von Glyphosat.

Cornelius Mohr – LW 42/2015