Ackerbauliche Aspekte von Blühmischungen beachten
Mehrjährige Mischungen unterliegen der Sukzession
Die Anlage von Blühflächen, Blühstreifen und Schonstreifen kann im Biotopverbund zu einer ökologischen Aufwertung der Agrarlandschaft beitragen. Zusätzlich wird das Landschaftsbild optisch aufgewertet, was den Erholungswert und damit die Akzeptanz der Landwirtschaft verbessert.

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Insbesondere die Wahl des Standortes, die Zusammensetzung der Mischung, die Aussaat und notwendige Pflegemaßnahmen (z.B. Schröpfschnitte, Aufwuchsentfernung) entscheiden über den Erfolg der Anlage. Grundsätzlich sollten hierfür Flächenbereiche ausgewählt werden, die dauerhaft nicht mehr bewirtschaftet werden.
Einjährige Blühflächen in die Fruchtfolge integrierbar
Im Gegensatz dazu bieten einjährige Blühflächen die Möglichkeit, innerhalb der Fruchtfolge das Ausmaß an schwerbekämpfbaren Unkrautarten ohne einen erhöhten Herbizidaufwand zu kontrollieren. Mit den einjährigen Blühflächen kann das Blühspektrum in der Landschaft von Mai bis zur Ernte der Hauptfrucht erhöht werden.
Meist werden dafür ein- zweijährigen Kulturpflanzen (Phacelia, Sonnenblumen, Kleearten und Kreuzblütler) verwendet, die auch für den Zwischenfruchtanbau genutzt werden. Etwa vier bis acht Wochen nach der Aussaat ist mit dem Blühbeginn zu rechnen. Die Blühdauer kann sich in Abhängigkeit von der Witterung aufgrund der Vielzahl der Arten über einen langen Zeitraum erstrecken.
Von den Blühflächen können insbesondere Honig- und Wildbienen, Schwebfliegen und Schmetterlinge profitieren.
Phytosanitäre Aspekte unbedingt berücksichtigen
Da die einjährigen Blühflächen integrativer Bestandteil einer Fruchtfolge sind, sollten phytosanitäre Aspekte unbedingt berücksichtigt werden. Aus ackerbaulicher Sicht ist bei der Auswahl der Blühpflanzen darauf zu achten, dass keine Krankheiten und Schädlinge in den nachfolgenden Kulturen auftreten. Weiterhin dürfen die Blühpflanzen in den Folgekulturen nicht zu Problemunkräutern werden.
Blühmischung und Fruchtfolge müssen zusammenpassen. In einer Rapsfruchtfolge schließt sich beispielsweise die Verwendung von Kreuzblütlern (Gelbsenf, Ölrettich, Leindotter) aus (Übertragung von Kohlhernie). Gleiches gilt in Bezug auf die Verbreitung von Fruchtfolgekrankheiten für Leguminosen. In Zuckerrübenfruchtfolgen sollte zum Beispiel auf die Verwendung von Buchweizen verzichtet werden, da dieser aussamt und in dieser Kultur nur sehr schwer bekämpft werden kann.
Fruchtfolgeverträglichkeit ist zu überprüfen
Das Thema „Blühmischung“ nimmt aktuell stark an Fahrt auf und die Anfragen nehmen zu. Daher wäre es wünschenswert, Fragen zur Fruchtfolgeverträglichkeit von Blühmischungen im Feldversuchswesen zu bearbeiten, damit die Integration von Blühmischungen in Fruchtfolgen nachhaltig funktioniert.
Stephan Brand, LLH, Dr. Dominik Dicke, Rp Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen – LW 16/2019