HALM-Blühfläche oder Honigbrache?

Aspekte der Förderung

Neben ihrer guten Außenwirkung und den positiven ökologischen Effekten können Blühflächen über das hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) gefördert oder bei Direktzahlungen im Rahmen des Greening für Honigpflanzen genutzte brachliegende Flächen als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) (sog. Honigbrachen) ausgewiesen werden. Obwohl diese Deklarationen auf den ersten Blick recht ähnlich erscheinen, gibt es entscheidende Unterschiede, die bei der Beantragung berücksichtigt werden sollten.

Honigbrachen wie auch HALM-Blühflächen können sowohl ein- als auch mehrjährig angelegt werden. Zu beachten ist hier, dass die Vorgaben für die Artenzusammensetzungen der Saatmischungen wesentliche Unterschiede aufweisen. Auf die Zusammensetzung ...

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