HALM-Blühfläche oder Honigbrache?
Aspekte der Förderung
Neben ihrer guten Außenwirkung und den positiven ökologischen Effekten können Blühflächen über das hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) gefördert oder bei Direktzahlungen im Rahmen des Greening für Honigpflanzen genutzte brachliegende Flächen als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) (sog. Honigbrachen) ausgewiesen werden. Obwohl diese Deklarationen auf den ersten Blick recht ähnlich erscheinen, gibt es entscheidende Unterschiede, die bei der Beantragung berücksichtigt werden sollten.
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl