Agrardieselantrag bis Ende September einreichen

In der Landwirtschaft lässt sich der Verbrauch von Diesel nicht vermeiden. Der Gesetzgeber ermöglicht  daher mit dem Agrardieselantrag  Steuerentlastungen, um europaweit wettbewerbsfähig zu bleiben. Für 2012 sind das immerhin 21,48 ct/l. Der Selbstbehalt von 350 Euro sowie die Obergrenze von 10 000 Litern werden bis einschließlich 2016 ausgesetzt. Nur Erstattungen bis einschließlich 50 Euro fallen unter die Bagatellgrenze und werden nicht ausgezahlt.
Doch der Antrag hat auch seine Tücken. Es empfiehlt sich zum Beispiel schon jetzt die Angabe von IBAN und BIC, damit bei Verzögerungen die Auszahlung im nächsten Jahr erfolgen kann. Denn ab dem 1. Februar 2014 werden Lastschrift- und Ãœberweisungsverfahren EU-weit umgestellt (s. www.LW-heute.de/Suchbegriff „iban“ eingeben).
Es empfiehlt sich auch, alle Quittungen, Lieferscheine und Tankbelege abzuheften. Da Tankbelege aber zum Verblassen neigen, ist es ratsam, Kopien zu erstellen oder sich eine handschriftliche Quittung mit Stempel geben zu lassen. Eine regelmäßige Eingabe der Rechnungs- und Quittungsbeträge sowie der bezogenen Energieerzeugnisse in ein Tabellenkalkulationsprogramm erleichtert die Arbeit ungemein.
Um den Bezug des Formulars 1140 muss sich der Antragsteller selbst kümmern. Ausfüllhinweise im Anhang des Formulars unterstützen beim korrekten Ausfüllen. Die Formulare und weitere Informationen sind beim Bauernverband, den Maschinenringen, bei privaten Agrarberatern oder online auf der Homepage des Zolls erhältlich (unter www.zoll.de als Suchbegriff „Agrardiesel“ eingeben).
Der ausgefüllte Agrardieselantrag wird an das zuständige Hauptzollamt verschickt. Haben sich keine Änderungen zum Vorjahr ergeben, kann ab diesem Jahr das vereinfachte Formular 1143 eingereicht werden.
Dr. Christian-Robert Fiedler