Agrarpolitik ab 2014

Vortrag zur GAP-Reform beim VLF Frankfurt-Höchst

In der vergangenen Woche hatte der Verein Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Höchst nach Liederbach zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung geladen. Zum Thema „Agrarpolitik 2014: Freier Bauer oder Leibeigener?“ sprach Dr. Karl-Heinz Heckelmann, Leiter des Amtes für den ländlichen Raum in Bad Homburg. Erläutert wurde insbesondere, mit welchen Änderungen Landwirte bezüglich der Direktzahlungen zu rechnen haben und wie sich diese auf die einzelnen Betriebsergebnisse auswirken.

Dr. Karl-Heinz Heckelmann informierte beim VLF Höchst in Liederbach zur zukünftigen Agrarpolitik.

Detailliert wurde über auch die Vorhaben der EU zur Jung­landwirteregelung, Kleinerzeugerregelung, Greening, Anbau­di­versifizierung, ökologische Vor­rangflächen sowie über das neue Agrarumweltprogramm HALM informiert. Dr. Heckelmann stellte fest, es habe sich gezeigt, dass sich trotz agrarpoli­tischer Eingriffe wie Extensivierungsprogrammen und Produktionseinschränkungen die land­wirtschaftlichen Be­triebe durch Wachstum weiter entwickelt haben.

Betrieb nicht auf Förderung ausrichten

Die Anzahl der größeren Betriebe habe zugenommen. Die Wachstumsschwellen in Hessen liegen beim Ackerbau bei 100 ha und in der Milchproduktion bei 360 000 Liter Milch. Den Landwirten empfahl Dr. Heckelmann, in der betrieblichen Entwicklung nicht zu sehr auf die Direktzahlungen zu setzen, sondern die Produktivität zu erhöhen und so die Erzeugung gewinnbringend zu gestalten. Dies setze weiterhin Wachstum voraus, wobei auch bei kleineren Betrieben durch individuelle Ideen und Lösungen das betriebswirtschaftliche Ergebnis für die Zukunft mit dem Ziel der Existenzsicherung verbessert werden könne. Die Agrarpolitik werde künftig noch ökologischer und sozialer gestaltet werden. Natur- und Umweltschutzorganisationen würden ihren Einfluss weiter verstärken.

Kleinere Betriebe sind die Gewinner

Gewinner werden die Betriebe unter 50 ha und die Verlierer die Betriebe über 50 ha sein, so Heckelmann. Großbetriebe wie in Ostdeutschland müssen mit Verlusten in Höhe von 80 000 bis 100 000 Euro pro Unternehmen rechnen. Es bleibe abzuwarten, welche Änderungen mit der neuen Regierung in Hessen zusätzlich auf die Landwirte zukommen. Dr. Heckelmann be­richtete weiterhin über die neuen Instrumentarien der zukünftigen Agrarpolitik wie die Junglandwirteregelung, Kleinerzeugerregelung, Greening, Anbaudiversifizierung, ökologische Vorrangflächen und HALM (das neue HIAP). Vorrausichtlich werden die Direktzahlungen zwischen 264 Euro bis 360 Euro/ha je nach Betriebssituation schwanken.

Junglandwirteförderung an Qualifikation knüpfen

Bei der Junglandwirteregelung appellierte Dr. Heckelmann, diese an die berufliche Qualifikation der jungen Betriebsleiter zu knüpfen. Zukünftig müssen circa 5 Prozent und bis 2018 7 Prozent der Nutzfläche für ökologische Vorrangflächen (Greening) bereitgestellt werden. Die Förderung von Ackerbohnen und Erbsen sieht er dabei kritisch, weil kein Markt für diese Kulturen vorhanden ist. Den Anbau von Zwischenfrüchten als Greening-Maßnahme könne man auch im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie schon positiver bewerten, obwohl Landwirte von dem Problem der Zunahme von Drahtwürmern und Aussaat­schwie­rigkeit der Folgekultur in der Diskussion berichteten. Zukünftig prognostiziert Dr. Heckelmann einen noch schärfer wer­denden Kampf um die landwirtschaftlichen Nutzflächen, weil sich 2015 die Zahlungsansprüche nach der Betriebsgröße richten werden. Er empfahl, keine Zahlungsansprüche mehr zu kaufen. Auch machte er deutlich, dass die neuen Förderungsrichtlinien noch komplizierter werden. Das Amt für den ländlichen Raum in Bad Homburg werde umfangreiche Be­ratungen auch durch Vorträge anbieten.

Landwirten für Politik und Gesellschaft gewinnen

Die These, dass die Landwirte immer mehr zu „Leibeigener“ werden, erläuterte Dr. Heckelmann an den Plänen für das obligatorische Greening: Wer an ökologischen Vorrangflächen wie den Anbau von N-bindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten, Pufferstreifen, Landschaftselementen, Aufforstungsflächen, Kurzumtriebsplantagen, Stilllegung, Terrassen und anderen nicht teilnimmt, bekommt nicht nur die Greening-Prämie gestrichen, sondern muss mit zusätzlichen Sanktionen rechnen. Er empfiehlt den Landwirten sich in Politik und Gesellschaft zu engagieren, um für die Zukunft eine bessere Ausgangssituation zu sichern.

Th. Jäger, VLF Höchst  – LW 50/2013