Alternativen zum Kükentöten sind gefragt

Tagung der ALB Hessen zur Geflügelhaltung

Die tierschutzrechtlichen Anforderungen in der Geflügelhaltung steigen. Ab dem nächsten Jahr dürfen die männlichen Küken von Legehennen-Elterntieren nicht mehr getötet werden. Das macht alternative Verfahren zur Geschlechtsbestimmung oder zur Aufzucht der Junghähne erforderlich. Auch eine Verlängerung der Nutzungsdauer bei Legehennen wird attraktiver. Die Online-Tagung der ALB Hessen und des LLH zum Thema „Wichtige Gestaltungsbereiche einer erfolgreichen Legehennen-Haltung“ griff hochaktuelle Themen der Geflügelbranche auf.

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 20. Mai dem Gesetzentwurf zugestimmt, der das Töten von männlichen Küken ab dem nächsten Jahr untersagt. Stattdessen sollen Verfahren zum Einsatz kommen, mit ...

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