Alternativen zum Kükentöten sind gefragt
Tagung der ALB Hessen zur Geflügelhaltung
Die tierschutzrechtlichen Anforderungen in der Geflügelhaltung steigen. Ab dem nächsten Jahr dürfen die männlichen Küken von Legehennen-Elterntieren nicht mehr getötet werden. Das macht alternative Verfahren zur Geschlechtsbestimmung oder zur Aufzucht der Junghähne erforderlich. Auch eine Verlängerung der Nutzungsdauer bei Legehennen wird attraktiver. Die Online-Tagung der ALB Hessen und des LLH zum Thema „Wichtige Gestaltungsbereiche einer erfolgreichen Legehennen-Haltung“ griff hochaktuelle Themen der Geflügelbranche auf.
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