Altersvorsorge durch das Altenteil

Wissenswertes zum Wohnrecht bis hin zu Pachtzahlungen

Altenteil oder „Leibgeding“ heißen die Regelungen zur Altersversorgung eines Hofübergebers bei der Übergabe seines landwirtschaftlichen Betriebes an den Betriebsnachfolger (Hofübernehmer). Das Altenteil ist nach wie vor ein wesentlicher Baustein der Altersversorgung ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebsinhaber. Es besteht aus mehreren Teilen, nämlich dem Wohnrecht, dem Naturalaltenteil sowie einem Baraltenteil, und kann von den Parteien individuell vereinbart werden. Rechtsanwalt Karl-Heinz Armbrust informiert nachfolgend über das Altenteil als Altersvorsorge.

Zunächst gewährt der Hofübernehmer dem Hofübergeber ein unentgeltliches Wohnrecht. Dies kann in der zur Verfügungstellung einzelner Räume, einer kompletten Wohnung oder sogar eines Altenteiler-Hauses bestehen. Unentgeltlichkeit bedeutet dabei, dass die ...

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