Anhaltende Trockenheit drückt die Erträge

Die diesjährigen Getreideerträge werden in weiten Teilen Deutschlands das Resultat von extremen Wetterverhältnissen sein. Es gab den heißesten Mai seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, und die Hitze setzte sich im Juni fort. Zusammen mit der langanhaltenden Trockenheit bewirkte sie eine schnelle Abreife des Getreides. Vielfach begann die Wintergerstenernte zwei bis drei Wochen früher als gewöhnlich. Dabei hat das Vegetationsjahr aufgrund des Frostes Ende März, Anfang April erst spät angefangen.

Insgesamt fehlen dem Getreide also mehrere Wochen, um Ertrag zu bilden. Wenn es Niederschläge gab, dann waren sie lokal sehr unterschiedlich. Sie werden zusammen mit der Bödengüte – jeder Bodenpunkt machte sich wieder deutlich bemerkbar – die großen Ertragsunterschiede bewirken.

Der Deutsche Bauernverband geht von einem Rückgang von 4,5 Mio. Tonnen im Vergleich zu der schon schwachen Ernte vom vergangenen Jahr aus, als insgesamt 45,5 Mio. Tonnen Getreide inklusive Körnermais gedroschen wurden.

Der einzige Trost ist das bislang gute und beständige Erntewetter, das ein zügiges Dreschen erlaubt. Positiv ist auch, dass aufgrund der Trockenheit weniger Krankheiten auftraten und somit weniger in Pflanzenschutz investiert werden musste und keine Trocknungskosten anfallen.

Erste Ernteergebnisse im LW-Verbreitungsgebiet lassen ein Minus von 10 Prozent bei Wintergerste im Durchschnitt aller Regionen befürchten. Die Verluste bei Weizen werden voraussichtlich noch größer sein, weil seine Kornfüllungsphase durch die Trockenheit stark verkürzt wurde.

Da Grannenweizen besser mit Trockenheit zurechtkommt und die Vorsommertrockenheit offensichtlich immer häufiger auftritt, könnte sein Anbauumfang weiter zunehmen. Dagegen könnten die Sommerungen ausgebremst werden.

Die größten Ertragseinbußen gibt es im Norden und im Nordosten Deutschlands. Auch in Frankreich wird keine große Ernte erwartet. Dennoch ziehen die Getreidepreise bislang noch nicht so an, dass sie die schwachen Erträge wenigsten zum Teil ausgleichen können.

Cornelius Mohr – LW 28/2018