Antibiotikadatenbank: Wie die Behandlungstage angeben?

Berechnung festgelegt – Regelung zu mehreren Wirkstoffen offen

Beim Antibiotikamonitoring im Rahmen des Arzneimittelgesetzes wird bei der Angabe der Behandlungstage dem Vorschlag des BMEL gefolgt. Darauf haben sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) verständigt. Dies teilt der Deutsche Bauernverband mit.

Dieses Konzept werde auch von den Länderbehörden mitgetragen. Sobald die Tierärzte die Berechnungsformel anwenden, werden diese Daten durch QS für die Weitermeldung an HIT herangezogen, so der Deutsche Bauernverband (DBV). ...

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