Antibiotikadatenbank: auch Milchviehhaltung betroffen

Bei Kennzahlen-Überschreitung Reduktionsmaßnahmen ergreifen

Bisher betrafen die Meldeverpflichtungen in der 2014 eingeführten Antibiotikadatenbank lediglich berufs- oder gewerbsmäßige Halter von Masttieren. Dies waren im Rinderbereich Mastkälber nach dem Absetzen bis zu einem Alter von acht Monaten und Mastrinder ab einem Alter von acht Monaten bis zur Schlachtung.Mit der bereits am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) haben sich einige grundlegende Neuerungen ergeben, die für viele Rinderhalter neue Verpflichtungen beinhalten, insbesondere für Milchviehhalter. Das Regierungspräsidium Gießen (RP Gießen) informiert im Folgenden darüber.

Bisher mussten die meldepflichtigen Nutzungsarten und für diese dann die Antibiotikaverbrauchsmengen und die Tierbestandsveränderungen halbjährlich in der HIT-Datenbank gemeldet werden. Wurden beim Antibiotikaverbrauch bestimmte Grenzen (Kennzahlen) überschritten, mussten durch den ...

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