Antibiotikadatenbank: auch Milchviehhaltung betroffen
Bei Kennzahlen-Überschreitung Reduktionsmaßnahmen ergreifen
Bisher betrafen die Meldeverpflichtungen in der 2014 eingeführten Antibiotikadatenbank lediglich berufs- oder gewerbsmäßige Halter von Masttieren. Dies waren im Rinderbereich Mastkälber nach dem Absetzen bis zu einem Alter von acht Monaten und Mastrinder ab einem Alter von acht Monaten bis zur Schlachtung.Mit der bereits am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) haben sich einige grundlegende Neuerungen ergeben, die für viele Rinderhalter neue Verpflichtungen beinhalten, insbesondere für Milchviehhalter. Das Regierungspräsidium Gießen (RP Gießen) informiert im Folgenden darüber.
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