Anwenderschutz erzürnt die Winzer
BWV-Kreisversammlung behandelte aktuelle Themen
In den Weinkellern der Winzer reift ein vielversprechender Jahrgang heran, dennoch treiben die Winzer in der Pfalz viele Themen um. Auf der BWV-Kreisversammlung des Kreises Bad Dürkheim vergangenen Dienstag in Ruppertsberg ging es um Weinbaupolitik und die organisatorische Neuausrichtung der Pfalzwein, aber auch um Aktuelles wie neue Verordnungen zu Düngung und Anwenderschutz sowie um die Ausgestaltung der Naturschutzauflagen.

Foto: Imke Brammert-Schröder
Für Unverständnis bei den Winzern sorgt nach seinen Worten die Umsetzung einer EU-Verordnung zum Anwenderschutz beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, die jetzt in einer Verordnung geregelt werden soll. Diese Verordnung sieht unter anderem vor, dass nach der Ausbringung bestimmter Pflanzenschutzmittel Nachfolgearbeiten in den Rebzeilen auch Tage später nur mit Schutzkleidung erledigt werden dürfen. Wolf stellte in Frage, ob durch so eine Regelung das Ansehen des Weinbaus nicht erheblichen Schaden nimmt. Er monierte, dass mit dem Berufsstand nicht gesprochen wurde. Und auch die Düngeverordnung belaste die Betriebe in der Region. Bei einer weiteren Verschärfung der Düngeverordnung, wie sie jetzt von der Bundesregierung geplant ist, sieht Wolf erhebliche negative Auswirkungen auf die Betriebe.
Naturschutz mit den Winzern machen
Wolf sprach mit den Bewirtschaftungsplänen für die Naturschutz- und FFH-Gebiete, ein weiteres Problem an, das Winzer und Landwirte im Kreis Bad Dürkheim beschäftigt: Viele Flächen liegen in Natur- und Vogelschutzgebieten und sind mit Auflagen versehen. „Uns war beispielsweise nicht bekannt, dass es in Naturschutzgebieten ein generelles Anwendungsverbot von Glyphosat gibt“, sagte Wolf. Bei den Bewirtschaftungskonzepten für Flächen in diesen Gebieten komme es auf die Vernunft aller Beteiligten an. Generell habe die Raumplanung eine immer größer werdende Bedeutung. „Der Berufsstand muss geschlossener auftreten, um gehört zu werden“, forderte Wolf.
„Der Klimawandel zeigt sich verstärkt. Das Risiko für lokale Starkregen- und Hagelereignisse nimmt zu“, sagte Wolf mit Blick auf die lange Trockenheit im Sommer. „Der Bedarf an einer Risikoabsicherung für solche Fälle, beispielsweise über eine Versicherung, steigt.“ Auch die Beregnung sei eine Risikoabsicherung.
„Die Beregnung in der Vorderpfalz hat sich als Segen erwiesen und die Erzeugung von Gemüse gesichert.“ Dennoch sei die Situation für die Gemüseerzeuger nicht befriedigend, weil die Preise nicht ausreichen würden. Und auch die Obstbaubetriebe hätten durch die Hitze unter Ertrags- und Qualitätsverlusten zu leiden. Ähnlich sei es den Zuckerrübenerzeugern gegangen. Diese litten zusätzlich unter den künftigen Marktbedingungen. Hinzu kämen Wettbewerbsverzerrungen auch innerhalb der EU und eine desolate Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln. „Die Politik muss jetzt handeln. Sonst sind die Vorteile der Rübe in der Fruchtfolge dahin“, mahnte Wolf.

Foto: Imke Brammert-Schröder
Weinwerbung für die gesamte Pfalz
Boris Kranz stellte die organisatorische Neuausrichtung der Pfalzwein vor. Diese war nötig geworden, weil die bisherige Struktur der Gebietsweinwerbungen und die Verteilung der Gelder gegen EU-Recht verstoßen haben. Die Gebietsweinwerbungen Südliche Weinstraße und Mittelhaardt sind im Verein Pfalzweinwerbung in Neustadt aufgegangen. Der Winzer Boris Kranz aus Ilbesheim war im Februar 2018 zum Vorsitzenden des Vereins gewählt worden. „Die Aufgabe ist es, eine Weinwerbung für das Anbaugebiet Pfalz zu gestalten“, erklärte er. Um die Frage, wie sich die Pfalzweinwerbung ausrichten soll, zu beantworten, hätte der Vorstand fachliche Unterstützung von Prof. Laura Ehm und Prof. Marc Dreßler, die am Weincampus in Neustadt Marketing und Betriebswirtschaft lehren, eingefordert.
„Sie haben uns in ihrem Gutachten eine Handlungsempfehlung an die Hand gegeben, wie wir die drei alten Organisationen zu einer gemeinsamen zusammenführen“, so Kranz. Neben dem Pfalzwein-Geschäftsführer Detlev Janik wurde als kaufmännischer Geschäftsführer Dirk Gerling vom BWV berufen. Kranz hob hervor, dass auch weiterhin Veranstaltungen durchgeführt sowie verschiedene Projekte angeschoben werden sollen. Hierfür könnten auch EU-Fördergelder eingeworben werden, was aber viel Aufwand bedeute, weil diese Projekte ab einem Aufwand von 500 Euro ausgeschrieben werden müssten. Auch die Pressearbeit sowie die Betreuung der Internet- und Sozial Media-Seiten sei wichtig. „Das Jahr 2019 ist ein Übergangsjahr, auch bei der Neuausrichtung der Weinwerbung“, erklärte Kranz. So werde gerade geklärt, welche Themen nach vorne gestellt werden. Alle Bereiche der Winzerschaft sollen abgebildet und ein Controllingsystem für die Arbeit eingerichtet werden.
Gerade von den Verhandlungen mit der IG Bauen-Agrar-Umwelt zurückgekehrt, berichtete Klaus Schneider, der Deutsche Weinbaupräsident und Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Rheinhessen-Pfalz, über die Einigung bei den Tarifverträgen für die Landwirtschaft und den Weinbau in Rheinland-Pfalz. Nach seinen Worten sieht der neue Manteltarifvertrag eine Flexibilisierung der Arbeitszeit über ein Jahresarbeitszeitkonto vor.
Tarifabschluss steht kurz bevor
Daneben soll es den Arbeitnehmern in Sonderkulturbetrieben möglich sein, an bis zu zwölf Wochen in einem Zwölfmonatszeitraum mehr als zehn Stunden täglich zu arbeiten, wenn etwa die Witterungsbedingungen es erfordern. Eine weitere Erleichterung ist nach den Worten von Schneider die Flexibilisierung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes. Nun sei es möglich, die gesetzliche Ruhezeit von vorgeschriebenen zehn Stunden in Ausnahmefällen auf bis zu acht Stunden zu verringern. Allerdings müsse innerhalb von zwei (acht Stunden) oder vier Wochen (neun Stunden) ein Ausgleich geschaffen werden. Darüber hinaus sei eine geringe Lohnerhöhung über die Bundesempfehlung hinaus vereinbart worden, jedoch gelten die Lohnerhöhungen erst ab dem 1. April 2019 statt bereits seit dem 1. Januar 2018. „Damit haben wir einen Riesenschritt für die Entbürokratisierung der Regelung erreicht“, zeigte sich Schneider erleichtert. Wichtige Fragen der Sonderkulturbetriebe und der Kartoffelerzeuger seien damit gelöst worden. Der ausgehandelte Tarifabschluss muss allerdings erst noch unterschrieben werden.
ibs – LW 12/2019