Anwenderschutz soll gestärkt werden

Persönliche Schutzausrüstung überprüfen

Die seit langem bestehenden Vorschriften zur Verwendung von Schutzkleidung sollen künftig in der Beratung und auch bei Betriebsprüfungen stärker Beachtung finden. Unter anderem muss für jede Person im Betrieb, die mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommt, eine persönliche (also pro Person eine vollständige) Schutzausrüstung vorhanden sein.

Wer mit Pflanzenschutzmitteln arbeitet, muss persöliche Schutzkleidung tragen. Das gilt insbesonder für Hilfs- und Saisonarbeiter.

Foto: agrarfoto

Die Schutzkleidung umfasst einen laugen- und säurefesten Anzug, Gummistiefel (die unter der Hose getragen werden), laugen- und säurebeständige, mindestens 30 cm lange Handschuhe sowie Schutzbrille und eine Atemschutzmaske. Welche Teile davon bei der konkreten Pflanzenschutzanwendung angelegt werden müssen, regeln die jeweiligen auf der Packung angegebenen Auflagen des eingesetzten Produktes.

Wie beim Hessischen Pflanzenschutzdienst zu erfahren war, diskutieren derzeit die zuständigen Behörden der Länder über praxisgerechte Lösungen für Landwirte und Betriebshelfer. Beispielsweise sucht man fachkundige Textil- und Ausrüstungs-Hersteller, die geeignete Arbeitskleidung entwickeln, die einerseits allen Schutz-Anforderungen gerecht wird und andereseits den Forderungen der Anwender nach Komfort und optischem Erscheinungsbild nachkommen – ganz nach dem Motto: „Niemand soll im Feld herumlaufen müssen wie nach einem Atomangriff.“

Auf der nächsten Sitzung der Fachbehörden in Berlin Mitte April sollen entsprechende Flyer und Änderungen auf den Produkt-Etiketten erarbeitet werden, die den Pflanzenschützern die vorschriftsmäßige Anwendung erleichtern sollen. Über die Ergebnisse wird an dieser Stelle berichtet.

Karsten Becker – LW 15/2019