ASP in Nordrhein-Westfalen: Sperrzonen sind festgelegt
Landkreis Marburg-Biedenkopf teilweise in Sperrzone I
Seit Bekanntgabe des ASP-Falls in Nordrhein-Westfalen nahe der hessischen Grenze war klar, dass Teile des Landkreises Waldeck-Frankenberg von einer Sperrzone betroffen sind. Unklar blieb zunächst, ob auch Teile des Landkreises Marburg-Biedenkopf betroffen sind. Eine Allgemeinverfügung des Landkreises aus der vergangenen Woche zeigt, dass ein kleiner Teil des Kreisgebietes in Sperrzone I liegt.
Foto: Landkreis Marburg Biedenkopf (modifiziert)
In der Sperrzone I sind Drück- und Erntejagden verboten. Ein Kontakt von bei der Jagd eingesetzten Hunden mit Schwarzwild ist zu vermeiden. Zudem wird zur Verstärkten Bejagung von Schwarzwild in der Sperrzone aufgerufen. Jagdausübungsberechtige müssen sicherstellen, dass erlegte Wildschweine der Veterinärbehörde des Landkreises gemeldet und mit einer Wildmarke gekennzeichnet werden. Ist keine Verwertung der Tiere vorgesehen, kann eine Prämie zum Ausgleich des Aufwandes vom Landkreis gezahlt werden. Insgesamt werden 200 Euro pro erlegtem Wildschwein gezahlt. Schweinehaltende Betriebe in der Sperrzone I müssen der Veterinärbehörde die Anzahl der gehaltenen Schweine sowie deren Nutzungsart und Standort anzeigen. Außerdem ist die Anzahl der verendeten oder erkrankten – insbesondere fieberhaft erkrankten– Schweine zu melden. Die Verbringung von Schweinen, die in einem in der Sperrzone I gelegenen Betrieb gehalten werden, in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer ist verboten. Ausnahmen können auf schriftlichen Antrag nach Artikel 9 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Innerhalb Deutschlands dürfen die Schweine genehmigungsfrei verbracht werden. Weitere Details zur Jagd und zum Umgang mit erkrankten Tieren und den Regeln zu deren Verbringung können der Allgemeinverfügung entnommen werden.
LW – LW 10/2026
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