Ausschau halten nach meldepflichtigem Japankäfer
Erstmals in deutsch-schweizerischem Grenzgebiet gesichtet
Die Behörden bitten die Bevölkerung, verdächtige Käferfunde zu melden, um den Quarantäneschädling mit breitem Wirtspfl anzenspektrum rasch auszurotten. Vor allem pflanzenproduzierende Betriebe werden gebeten, nach dem Käfer Ausschau zu halten.
Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) der Schweiz hat kürzlich die Behörden der benachbarten Länder darüber informiert, dass in einer Insektenfalle im Raum Basel erstmals ein männliches Exemplar des gefährlichen Japankäfers Popillia japonica gefangen wurde. Der Käfer hat in der EU den Status eines meldepflichtigen prioritären Quarantäneschadorganismus. Sein Auftreten muss in Deutschland den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer gemeldet werden. Die Länderbehörden ergreifen dann Ausrottungs- und Monitoringmaßnahmen.Die erwachsenen Insekten von Popillia japonica schädigen über 300 Pflanzenarten durch Blattfraß, die Larven hingegen durch Wurzelfraß. Zu dem breiten Wirtspflanzenkreis gehören auch diverse landwirtschaftliche und gartenbauliche Kulturen wie Mais, Kartoffel, Spargel, Tomate, Bohnen, Apfel, Kirsche, Pflaume, Him-, Brom-, Erd- und Heidelbeere sowie Weinrebe. Grünflächen, vor allem gepflegte Rasen, Wiesen und Weiden dienen als Ablageplatz für Eier und als Kinderstube für die Larven. Markant ist der Skelettierfraß, bei dem der Käfer nur das Blattgewebe zwischen den Blattadern frisst. Die flugfähigen erwachsenen Tiere verbreiten sich als „Tramper“ über diverse Transportwege. Die Einschleppung des Japankäfers in den USA vor 100 Jahren und seine rasante Ausbreitung führt dort bis heute zu hohen ökonomischen Verlusten in der Landwirtschaft.
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Ansprechpartner in Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen E-Mail: psd-pflanzengesundheit@rpgi.hessen.de, Alexander Grüner, 0641 / 303-5215.
Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, E-Mail: pflanzenschutz@add.rlp.de, Christiane Wendlandt, 0651 / 9494-528.
– LW 33/2021