Ausweitung der Jagd

Aufforstungen vor Schalenwild schützen

Um die in diesem Frühjahr gepflanzten Setzlinge in den hessischen und rheinland-pfälzischen Wäldern vor Wildverbiss zu schützen, beschlossen beide Länder umfassende Änderungen der Jagdzeiten.

In Hessen wurde die Jagd auf Schalenwild auf den 1. April vorverlegt, in Rheinland-Pfalz auf den 15. April 2020. Damit wollen die Länder die Wiederaufforstungen vor Rehverbiss schützen, was dringend notwendig ist.

Foto: Setzepfand

So wurde in Hessen der Beginn der Jagdzeit auf Rehböcke, Schmalrehe, Rot-, Dam-, Sika- und Muffelschmalwild bereits auf den 1. April vorverlegt. Darüber hinaus wurden weitere Änderungen an der Hessischen Jagdverordnung vorgenommen: Zum einen können nun Jungfüchse und junge Marderhunde ganzjährig gejagt werden. Außerdem wurde die Jagdzeit auf Steinmarder sowie Blässhühner erweitert. „Diese Änderung der Jagdverordnung sei ein wichtiger Baustein des 12-Punkte-Plans der hessischen Landesregierung zum Schutz und Erhalt der heimischen Wälder“, ergänzte Priska Hinz, Forstministerin im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Bereits im Februar wurde die Schonzeit für Jungwaschbären aufgehoben.

Der Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz hat einen Antrag an die Obere Jagdbehörde gestellt, den Jagdbeginn zwei Wochen früher, nämlich ab 15. April, einzuleiten. Dieser Antrag wurde auf Grundlage des Landesjagdgesetzes genehmigt. Damit kann einjähriges Reh-, Rot- Dam- und Muffelwild in der staatlichen Regiejagd im laufenden Jahr bereits zwei Wochen früher bejagt werden. Grundsätzlich nicht bejagt werden dürfen weiterhin die erwachsenen Tiere dieser Wildarten, abgesehen von Rehböcken.

Alle Jagdpächter können einen Antrag stellen

Für Wildschweine gilt ohnehin bereits eine ganzjährige Jagdzeit. Die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag nach dem Landesjagdgesetz zu stellen, ist allen Jagdpächtern sowie Jagdrechtsinhabern und damit auch privaten und kommunalen Grundeigentümern offen. Darauf weist auch der Gemeinde- und Städtebund hin. Bislang sind über 40 solcher Anträge bei der Zentralstelle der Forstverwaltung in Rheinland-Pfalz eingegangen.

LW – LW 16/2020