Ausweitung der Jagd
Aufforstungen vor Schalenwild schützen
Um die in diesem Frühjahr gepflanzten Setzlinge in den hessischen und rheinland-pfälzischen Wäldern vor Wildverbiss zu schützen, beschlossen beide Länder umfassende Änderungen der Jagdzeiten.

Foto: Setzepfand
Der Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz hat einen Antrag an die Obere Jagdbehörde gestellt, den Jagdbeginn zwei Wochen früher, nämlich ab 15. April, einzuleiten. Dieser Antrag wurde auf Grundlage des Landesjagdgesetzes genehmigt. Damit kann einjähriges Reh-, Rot- Dam- und Muffelwild in der staatlichen Regiejagd im laufenden Jahr bereits zwei Wochen früher bejagt werden. Grundsätzlich nicht bejagt werden dürfen weiterhin die erwachsenen Tiere dieser Wildarten, abgesehen von Rehböcken.
Alle Jagdpächter können einen Antrag stellen
Für Wildschweine gilt ohnehin bereits eine ganzjährige Jagdzeit. Die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag nach dem Landesjagdgesetz zu stellen, ist allen Jagdpächtern sowie Jagdrechtsinhabern und damit auch privaten und kommunalen Grundeigentümern offen. Darauf weist auch der Gemeinde- und Städtebund hin. Bislang sind über 40 solcher Anträge bei der Zentralstelle der Forstverwaltung in Rheinland-Pfalz eingegangen.
LW – LW 16/2020