Bäuerliche Biogaserzeugung weitgehend verschont
Erlösabschöpfung kommt, aber 1 MW Bagatellgrenze
Die Erlösabschöpfung unter anderem bei Biogasanlagen kommt. Die Gesetze zur Einführung von Strom- und Gaspreisbremsen wurden am Donnerstag vergangener Woche vom Bundestag verabschiedet. Einen Tag später passierten sie den Bundesrat. Entgegen ursprünglichen Vorlagen enthält die Erlösabschöpfung bei Biogasanlagen eine Bagatellgrenze von 1 MW Bemessungsleistung und einen Sicherheitszuschlag von 9 Cent/kWh. Der Bauernverband hatte in den vergangenen Wochen auch mit Demonstrationen massiv auf Verbesserungen gedrungen.
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