Bausparkassen suchen im Zinstief eine neue Ertragsquelle

Immer mehr Institute erheben eine Servicepauschale

Bausparkassen versuchen wegen des Zinstiefs den Ertragsrückgang bei Verträgen durch neue Gebühren auszugleichen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Demnach führen einige Institute eine jährliche Servicepauschale für Altverträge ein. Post von ihrer Bausparkasse bekommen unter anderem Kunden der Debeka, Signal Iduna und der LBS Bayerische Landesbausparkasse, heißt es.

Bausparkassen müssen Spargelder, die sie nicht als Darle­hen vergeben, in Wertpapiere anlegen. Diese bringen ihnen infolge der EZB-Politik kaum noch Ren­dite.

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Die Bausparkassen stecken wie andere Kreditinstitute in der Niedrigzinsfalle. Hochverzinste Altverträge belasten sie. Für die Bausparer sind Servicegebühren oder die Kündigung hochverzins­ter Altverträge ärgerlich. Wie aus dem Artikel der FAZ hervorgeht, will die Debeka für Altverträge aus dem Bestand, die nicht mehr verkauft werden, ein jährliches Entgelt während der Sparphase in Höhe von zwölf, beziehungsweise 24 Euro erheben. Begründet wird das mit den Folgen der Zinsflaute und den Kosten für regulatorische Anforderungen.

Bausparer können der Gebühr widersprechen

Die Bausparkasse Wüstenrot verlangt demnach bei ihrer aktu­ellen Tarif-Ge­neration eine jährliche Kontogebühr in Höhe von 15 Euro, die Bausparkasse Schwäbisch Hall erhebt ein Jahresentgelt von 12 Euro. Die Signal Iduna Bausparkasse führte eine Servicepauschale für alle Tarife von 15 Eu­ro jährlich pro Konto ein. Bei der LBS Bayern kostet diese laut der FAZ 9,60 Euro pro Jahr. Allerdings bitten die Bayern jetzt auch die Besitzer älterer Policen zur Kasse, die bisher keine Gebühr zahlten. Verbraucherschützer fürchten, dass andere Lan­desbausparkassen nachziehen könnten.

Da Debeka und Co. die allgemeinen Geschäftsbedingungen während des laufenden Vertrags­verhältnis­ses ändern, können Bausparer mit einem Altvertrag der Ge­bühr widersprechen. Es wird empfohlen nach Erhalt der Information schriftlich zu widersprechen.

Trotz Zuteilungsreife nehmen viele Kunden ihr Darlehen nicht in Anspruch, um möglichst lange die Guthabenzinsen der früheren Jahre zu nutzen. Die Bausparkassen müssen Spargelder, die sie nicht als Darlehen vergeben, nach den Vorgaben des Bausparkassengesetzes in risikoarme Wertpapiere anlegen, die infolge der Politik der Europä­ischen Zentralbank kaum noch Ren­dite erbringen, beschreibt die LBS Bayern das Problem.

Institute kündigen häufig Altverträge, die in Darlehen umgewandelt werden können und noch nicht voll bespart sind. Dies ist rechtlich umstritten. Ende Februar steht das Thema auf der Tagesordnung beim Bundesgerichtshof, teilt die FAZ mit. Kreditinstitute sollten wegen der sinkenden Erträge ihre Kosten verringern, andere Ertragsquellen erschließen oder das Geschäft hinterfragen, lautet die Kritik an den neuen Gebühren. So gibt es Bedenken, denn im Gegensatz zum Girokonto samt EC-Karte sei die Kontoführung bei einem Bausparvertrag nicht als die Hauptleistung zu sehen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt ein vergünstigtes Darlehen zu ermöglichen.

LW – LW 7/2017