Beim Kartoffellegen nicht die Betriebshygiene vergessen
Konsequente Maschinenreinigung vor dem Kartoffellegen
Im letzten Herbst kam die regelmäßige Maschinenreinigung bei einem Sorten- oder zumindest einem Schlagwechsel aufgrund der schwierigen Rodebedingungen und der zeitlichen Verzögerungen bei der Ernte häufig zu kurz. Diese Lücke im betrieblichen Hygienemanagement sollte durch eine konsequente Maschinenreinigung beim Kartoffellegen wieder geschlossen werden.

Foto: agrar-press
Desinfektion erst nach Nassreinigung
Zur Desinfektion ist gegenwärtig ausschließlich das Produkt „Menno Florades“ zugelassen, das in einer Schaumapplikation eine deutlich längere Einwirkzeit des Wirkstoffs Benzoesäure sicherstellt. Auf eine intensive Nassreinigung kann vor der Desinfektion nicht verzichtet werden, denn angetrocknete Verschmierungen und Verkrustungen bieten ideale Überlebensbedingungen für die Erreger und können so noch viele Knollen infizieren. In der Pflanzkartoffelvermehrung sollte die anlassbezogene Desinfektion zumindest noch durch eine regelmäßige Desinfektion beim Wechsel zwischen einzelnen Vermehrungsstufen oder zwischen Pflanz- und Konsumware ergänzt werden. Eine vergleichbare Desinfektionsroutine sollte ebenfalls beim gemeinschaftlichen oder überbetrieblichen Maschinen-einsatz zum Standard gehören, um Infektionsbrücken zwischen den Betrieben zu vermeiden.
Maschinenreinigung vor jedem Schlagwechsel
Beim Legen haftet auch von außen Erde an den Maschinen, die als wichtige Übertragungsquelle von bodenbürtigen Erregern nicht zu vernachlässigen ist. Deshalb sollten vor einem Schlagwechsel insbesondere die Außen- und Innenseiten der Furchenzieher und Zudeckscheiben sowie die Häufel- und Dammformwerkzeuge gründlich trocken gereinigt werden. Das Gleiche gilt für eventuell vorhandene Schare von Reihendüngerstreuern oder kombinierte Boden-bearbeitungsgeräte. Dazu eignen sich für die schwer zugänglichen Stellen besonders die häufig von den Roderherstellern mitgelieferten Reinigungswerkzeuge.
Versuchsstation Dethlingen – LW 17/2018