Beispielhafte Unterstützung der Rinderhalter

Tierseuchenkasse legt Geschäftsbericht 2016 vor

Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat in der vergangenen Woche in seiner Sitzung in Friedrichsdorf den Geschäftsbericht für das Jahr 2016 verabschiedet. Wie die HTSK mitteilt, sind Entschädigungen und freiwillige Leistungen insbesondere aus der Rinderkasse aufgebracht worden.

HTSK-Verwaltungsratsvorsitzender Friedhelm Schneider.

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„Die hessischen Rinderhalter profitieren in hohem Maße von den Leistungen der Tierseuchenkasse“, so der Vorsitzende des HTSK-Verwaltungsrates, Friedhelm Schneider. Neben den Einnahmen aus den Beitragszahlungen der Tierhalter seien in den letzten Jahren erhebliche freiwillige Leistungen des Landes und auch der Kommunen gesichert worden, die somit aktiv zur Vorbeugung von Tierseuchen beitrügen.

Unterstützung der Seuchenprophylaxe

So seien die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen zur BHV1-Freiheit im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor mit knapp 680 000 Euro unter hälftiger Beteiligung des Landes Hessen finanziert worden. Für Untersuchungsmaterial, Impfstoffe, Tierkennzeichnung und Ausmerzungsbeihilfen im Rahmen der BVD-Sanierung wurden durch die HTSK 630 601 Euro aufgebracht: „Damit unterstützen wir auch die Rinderzüchter in besonderem Maße, indem wir neben der Seuchenprophylaxe so auch die Voraussetzung für den Tierhandel sicherstellen“, so Schneider.

Weiterhin wurde im Jahr 2016 die Unterhaltung der MKS-Vakzinebank des Landes Hessen mit knapp 90 000 Euro aus Beitragsmitteln unterstützt. Mit gut 760 000 Euro wurden 2016 knapp ein Drittel der Beitragsmittel der Rinderhalter an den HVL für die Tierkennzeichnung im Rahmen der Durchführung der Viehverkehrsverordnung gezahlt: „Damit konnte den Tierhaltern trotz einer Änderung des EU-Beihilferechtes die bewährte Finanzierung über die Tierseuchenkasse – zwar unter Eigenbeteiligung des Tierhalters erhalten – aber ein teures Einzelinkasso mit Kosten von etwa 100 000 Euro erspart werden“, so Schneider. Gerade die hohen Leistungen aus der Rinderkasse seien besonders hervorzuheben, da hier die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage noch nicht erreicht sei. Dies mache wiederum zusätzliche freiwillige Leistungen nahezu unmöglich oder hätte Beitragserhöhungen zur Folge.

Beteiligung an Finanzierung der Tiergesundheitsdienste

Für den Tiergesundheitsdienst wurden über alle Tierarten fast 200 000 Euro verausgabt. Auch hier sind Land und HTSK zu jeweils 40 Prozent beteiligt, 20 Prozent trägt der Tierhalter. Durch die Nutzung von De-minimis-Beihilfen blieben vor allem im Eutergesundheitsdienst Mittel in Höhe von 78 177 Euro beihilfe­fähig. „Diese Kosten hätten ansonsten die Milcherzeuger selbst tragen müssen“, so Schneider. Negativ bewertete Schneider die Kostensteigerung bei der Tierköperbeseitigung um knapp fünf Prozent auf 4 079 800 Euro. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der mehr als holprigen Umstellung auf die Firma Secanim in Nord- und Mittelhessen nicht akzeptabel. „Umso mehr danken wir dem Land Hessen sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Beteiligung zu jeweils einem Drittel an diesen Kosten“.

pm – LW 16/2017