Berufsstand kritisiert kurzfristige Novelle
Änderung des Landesnaturschutzgesetzes
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hatte im vergangenen November den Entwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vorgelegt. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende Überarbeitung, sondern um kleinere textliche Änderungen, die aber in der Praxis erhebliche Auswirkungen auf die Organisation naturschutzfachlicher Themen vor Ort haben können. Daher war eine Stellungnahme des landwirtschaftlichen Berufsstandes angezeigt. Darüber berichtet die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK) in einer Pressemeldung.

Foto: LWK RLP
Schlechter Zeitpunkt für Gesetzesänderung
In ihrer Stellungnahme bemängelt der landwirtschaftliche Berufsstand neben einigen inhaltlichen Aspekten vor allem den Zeitpunkt zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Denn derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz zwei bedeutsame Projekte mit starkem naturschutzfachlichen Bezug, die einer kurzfristigen Änderung des Landesnaturschutzgesetzes aus Sicht der Landwirtschaft und des Weinbaus entgegenstehen. Zum einen werden im Donnersbergkreis und im Vulkaneifelkreis zwei Modellregionen für sogenannte „Naturschutzstationen“ durchgeführt. In den Regionen haben sich verschiedene Akteure aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen zusammengeschlossen, um gemeinsam praktische Fragen des kooperativen Naturschutzes vor Ort zu testen. Dafür ist ein Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen. Die im Süden von Rheinland-Pfalz gelegene Region hat bereits mit der Erprobung angefangen, während im Norden derzeit noch die organisatorischen Vorbereitungen laufen.
Darüber hinaus findet auch seit mehr als zwei Jahren der „Schulterschluss Artenvielfalt“ statt, eine Diskussion zwischen den Landwirtschaftsverbänden und der Landwirtschaftskammer, den Naturschutzverbänden sowie den betroffenen Ministerien über die Chancen, die sich durch gemeinsam erarbeitete Maßnahmen in verschiedenen Themengebieten wie etwa Wasser, Artenschutz oder dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ergeben. Da zu erwarten ist, dass sich etwaige Ergebnisse auch auf Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzgesetzes auswirken können, kommt die nunmehr vorgelegte Änderung zu früh, um die Erkenntnisse gegebenenfalls einfließen zu lassen.
Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen
Inhaltlich hat der landwirtschaftliche Berufsstand auch noch einmal einige wesentliche Forderungen im Zusammenhang mit dem enorm hohen Flächenverbrauch in Rheinland-Pfalz aufgezeigt. Vor allem die seit vielen Jahren vorgesehene Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen auch produktionsintegriert durchzuführen, wird in der Praxis kaum angewendet. Dies ist ein wesentlicher Kritikpunkt, da mit einem eindeutigen Bekenntnis dazu der hohe Flächenverbrauch in Rheinland-Pfalz deutlich verringert werden könnte, wodurch die Landwirtschaft stark profitieren würde. Die ebenfalls vorgesehene Ausweitung von Betretungsrechten landwirtschaftlicher Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume wird abgelehnt. Letztlich sehen die Verbände und die Kammer es kritisch, wenn die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenvorkommen von schützenswerten Arten nach der FFH-Richtlinie ohne Prüfung auf deren tatsächliche Vorkommen aufgehoben und dadurch der Prüfungsumfang nicht nur für landwirtschaftliche Vorhaben ausgeweitet würde.
Weiterer Zeitplan noch nicht bekannt
Der weitere Zeitplan zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes ist derzeit nicht bekannt. Ob das Ministerium an den Plänen festhält, die vorgeschlagenen Änderungen noch in dieser Legislaturperiode ins Parlament einzubringen und dann abzuschließen, ist ebenfalls ungewiss.
lwk rlp – LW 7/2025