Berufsunfähig – was dann?
Die Arbeitskraft eines Landwirts ist sein größtes Kapital
Die Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse, der gesetzlichen Rentenversicherung der Landwirte, sind im Falle einer vollständigen oder teilweisen Erwerbsminderung äußerst bescheiden. Um überhaupt einen Anspruch auf vorzeitige Erwerbsminderungsrente zu begründen, müssen mindestens 60 BeitragsÂmonate nachÂgewiesen werden. So erhielt ein 30-jähriger Landwirt, der fünf Beitragsjahre erfüllt hat und heute nach den Feststellungen der LAK erwerbsgemindert wäre, eine monatliche Rente von 280 Euro. Eine weitere Voraussetzung für die Rentenzahlung wäre aber, dass dieser Landwirt seinen Betrieb abgibt (Ãœbergabe oder Verpachtung auf mindestens neun Jahre). Zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reicht diese Minirente bei weitem nicht aus. Existenzsichernd wäre hier eine private BerufsunfähigkeitsÂrente, die das fehlende Erwerbseinkommen ausgleichen würde. Eine private Berufsunfähigkeitsrente wird unabhängig davon, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung auf einen Unfall oder auf eine Erkrankung zurückzuführen ist, gewährt. Im Regelfall zahlt die Versicherung die Rente ungekürzt, wenn der Versicherte infolge von Krankheit oder eines Unfalls, zumindest zu 50 Prozent dauerhaft außer Stande ist, seine beruflich bedingten Tätigkeiten auszuüben. Es können jedoch auch individuell hiervon abweichende Regelungen getroffen werden. Die monatlich zu versichernde Berufsunfähigkeitsrente sollte nicht zu gering bemessen sein. Je nach persönliÂcher und familiärer Situation sollte zumindest der nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckte monatliche Einkommensausfall versichert werden. Eine monatliche zu versichernde Rente sollte jedoch nicht unter 1 500 EuÂro betragen. Der schleichenden KaufkraftÂentwertung sollte mit einer entsprechenÂden Dynamik vorgebeugt werden. Oftmals empfiehlt sich, in dem Versicherungsvertrag eine Nachversicherungsgarantie zu vereinbaren. So besteht zu einem späteren Zeitpunkt, wie bei Heirat oder Geburt eines Kindes, die Möglichkeit, ohne weitere Gesundheitsprüfung die monatliche Rente zu erhöhen.
Berechnungsbeispiel
Die Laufzeit der Versicherung wird vielfach auf das 60. Lebensjahr abgeschlossen. Hier wird beispielhaft dargestellt, welche monatlichen Beiträge bei einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1 000 Euro monatlich als Risikoversicherung für einen Landwirt mit einem Endalter von 60 Jahren zu zahlen wären, beim Eintrittsalter von:
- 20 Jahre, Monatsbeitrag 34,90 Euro
- 30 Jahre, Monatsbeitrag 40,20 Euro
- 40 Jahre, Monatsbeitrag 47,00 Euro.
Bei einer Monatsrente von 2 000 EuÂro würden sich die dargestellte Beiträge verdoppeln. Es empfiehlt sich aber, die Laufzeit nicht nur bis zum 60. Lebensjahr, sondern bis zum 65. Lebensjahr oder besser noch bis zum 67. Lebensjahr abzuschließen, da mit zunehmendem Alter das Risiko einer Berufsunfähigkeit überproportional zunimmt. Bei einer Verlängerung auf das 65. beziehungsweise 67. Lebensjahr verdoppeln sich leider wegen des erhöhten Risikos die zu zahlenÂden Beiträge. Soll am Beitrag gespart werden, ist es besser, zumindest die Leistungsdauer bis 65 oder sogar bis 67 zu verÂeinbaren und den Risikoschutz mit 60 Jahren zu beenden. Die Versicherung zahlt dann zwar nur, wenn die Berufsunfähigkeit bis zum 60. Geburtstag eintritt, die Rente läuft aber dann bis zum 65. oder 67. Lebensjahr je nach Vereinbarung. Die Versicherung sollte frühzeitig, das heißt, im Idealfall mit Beginn der BeÂrufstätigkeit abgeschlossen werden. Hier sollte unbedingt eine NachversicherungsÂgarantie und eine dynamische Anpassung vereinbart werden. Je früher solch eine Versicherung abgeschlossen wird, desto früher ist auch der Versicherungsschutz gewährleistet.
Ein Abschluss in jungen Jahren empfiehlt sich auch wegen der günsÂtigeren Beitragsstruktur. Mit zunehmenÂdem Alter besteht auch ein erhöhtes Risiko der sogenannten VorerkrankunÂgen. Gesundheitsfragen sind bei dieser Versicherung obligatorisch. Werden bereits bestehende Krankheiten arglistig verschwiegen, kann die Versicherung auch noch nach Jahren den Vertrag wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten anfechten. Es ist dann arg, wenn im Leistungsfall die Versicherung wegen arglistiger Täuschung nicht zahlt.
Da man sich mit solch einer Versicherung im Regelfall auf Jahrzehnte bindet, sollte vor Abschluss professioneller Rat eingeholt werden. Über eine beachtliche Kompetenz in allen landwirtschaftlichen Versicherungsfragen verfügen die Versicherungsmakler der Bauernverbände. Steuerlich sind die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Höchstbeiträge bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Rentenleistungen aus einer ungekoppelten Berufsunfähigkeitsversicherung sind vom Empfänger nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Auch für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente gilt, erst umfassend informieren, dann Leistungen, Versicherungsbedingungen und Beiträge vergleichen. Friedrich Rudert, Dipl.-Hdl., Dipl.Bw.