Betriebliches Eingliederungsmanagement für kleinere Betriebe

Leichter als gedacht

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, haben sie einen Rechtsanspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Richtig angepackt schafft ein BEM für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sicherheit. Beide Seiten legen in gemeinsamen Gesprächen fest, wie es nach der langen Abwesenheit des Mitarbeiters weitergehen kann. Eine kostenlose Handlungshilfe der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erleichtert den Wiedereingliederungsprozess von Beschäftigten nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Nachfolgend werden Ziel und Ablauf kurz vorgestellt.

Die Teilnehmer lernen im Seminar zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) die Grundlagen der Durchführung, die Methodik und die Handlungsschritte des BEM kennen.

Foto: SVLFG

Ziel eines BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit des betroffenen Beschäftigten zu fördern und seinen Verbleib im Betrieb zu ermöglichen. Die SVLFG-Handlungshilfe gibt eine Orientierung, welche Voraussetzungen dafür wesentlich sind. Erfahrungsgemäß ist es günstig, wenn Betriebe einen konstruktiven Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten pflegen. Wenn Krankheit in einem Unternehmen nicht als Makel empfunden wird und niemand pauschal Angst vor einer Kündigung aufgrund von Krankheitszeiten haben muss, reagieren betroffene Mitarbeiter auf eine Einladung zum BEM-Verfahren in aller Regel positiv.

Eine wichtige Voraussetzung für eine gelungene Kommunikation im Rahmen des BEM ist gegenseitiges Vertrauen. Als Arbeitgeber schafft man dies unter anderem durch Transparenz. Dazu sollte man rechtzeitig Kontakt zu der betroffenen Person aufnehmen und ihr mitteilen, dass man an ihrem Verbleib im Betrieb interessiert ist. Man sollte anbieten, gemeinsam im Rahmen des BEM einen geeigneten Weg dafür festzulegen. Lehnt der betroffene Beschäftigte die Einladung zum BEM ab, dokumentiert der Arbeitgeber dies in den Unterlagen und der Vorgang ist erledigt. Geht der Beschäftigte auf das Angebot ein, bietet die SVLFG-Handlungshilfe schon vor dem ersten Gespräch einen Überblick über den gesamten Prozess.

Handlungshilfe unterstützt

Die Broschüre informiert zum Beispiel darüber, wer an dem Verfahren beteiligt werden kann. Je nachdem, wie der Einzelfall gestaltet ist, können dies neben dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten auch Vertreter der Berufsgenossenschaft, der Rentenversicherung oder auch des Integrationsamtes beziehungsweise der Krankenkasse sein.

Die Handlungshilfe gibt darüber hinaus Informationen zu möglichen Hilfen und Unterstützungsangeboten Dritter, die Betriebe in Anspruch nehmen können. Die Spanne geht von Beratungsangeboten bis hin zu Förderungen von Fortbildungen oder Zuschüssen zur Anschaffung von Hilfsmitteln. Denkbar sind auch Fördermittel zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes im Betrieb. Fakten zu den rechtlichen Grundlagen runden das Informationsangebot der Handlungshilfe ab. Mit diesem Vorwissen kann man entspannt einen Rahmen für die notwendigen Gespräche schaffen.

Tipps, damit das BEM gelingt

Oft entscheiden schon die ersten Sätze über den Erfolg eines Gesprächs. Die SVLFG-Handlungshilfe gibt Tipps zum Einstieg in eine offene und vertrauensvolle Kommunikation. Als günstig hat es sich erwiesen, mit dem Arbeitnehmer in einem geschützten Umfeld zu sprechen und ihm dort die Möglichkeit zu geben, seine Wünsche zu formulieren. Als Arbeitgeber sollten man vermitteln, dass man die Sichtweise des Arbeitnehmers respektiert und seine Bedenken prüft. So ist ein kons­truk­tiver Dialog möglich, von dem beide Seiten profitieren. Bei aller Offenheit müssen allerdings die Anforderungen des Datenschutzes unbedingt eingehalten werden.

Im nächsten Schritt werden weitere notwendige Maßnahmen festgelegt. Je nach Fallgestaltung kann dies bereits im Erstgespräch erfolgen oder weitere Gespräche notwendig machen – etwa dann, wenn Arbeitsplätze umgestaltet werden müssen oder wenn man noch externe Unterstützungsmöglichkeiten prüfen möchte.

Dokumentation ist wichtig

Zum BEM-Gespräch und zu jeder der festgelegten Maßnahmen bietet die SVLFG-Handlungshilfe eine vorgefertigte Vorlage zur Dokumentation. Diese Niederschriften schaffen für beide Seiten Klarheit über das Vorgehen und man kann jederzeit schriftlich nachverfolgen, was im BEM-Gespräch festgelegt wurde und wie die Vereinbarungen umgesetzt werden. Stück für Stück ergibt sich somit ein Gesamtbild, mit dem es möglich wird, den Mitarbeiter wirkungsvoll bei seinem Wiedereinstieg ins Berufsleben zu unterstützen.

Weitere Informationen zum BEM und die SVLFG-Handlungshilfe gibt es unter www.svlfg.de/bem. Informationen zum BEM-Schulungsangebot und die Anmeldeunterlagen gibt es unter www.svlfg.de/seminar-bem. Voraussichtlich findet das nächste Seminar vom 1. bis 2. September 2021 im hessischen Hofgeismar statt. Die Veranstaltung ist für SVLFG-versicherte Unternehmen kostenlos. Persönliche Beratung gibt es bei der SVLFG unter 0561 785-10010 oder per E-Mail an bgf-koordinierungsstelle@svlfg.de.

 – LW 28/2021