Blütenbehandlungen im Raps

Der optimale Termin zur Blütenbehandlung ist erreicht, wenn 50 bis 60 Prozent der oberen Blütenstände offen sind. Obwohl der Infektionszeitpunkt für Sklerotinia über Modelle berechnet werden kann, ist die Aussage darüber ungenau. Optimale Infektionsbedingungen sind bei Temperaturen von über 20 Grad gegeben. Ausreichend Feuchtigkeit ist meist schon durch Tau vorhanden und wird durch Niederschläge verstärkt.
Auch wenn zur Blüte kaum prognostiziert werden kann, welches Ausmaß die Sklerotiniainfektion haben wird, sollte auf die Blütenbehandlung nicht verzichtet werden. Da der Raps in der Blüte aber sehr empfindlich ist, sollten Zumengungen von Blattdüngern unterbleiben. Außerdem ist eine sogfältige Reinigung der Spritze durchzuführen, um Sulfonylharnstoffreste von vorherigen Spritzungen zu entfernen.
Um Durchfahrtsverluste zu minimieren, empfiehlt es sich, während der Abendstunden zu behandeln, da die Pflanzen dann elastischer sind. In Verbindung mit einer niedrigen Fahrgeschwindigkeit (max. 5 km/h) wird zusätzlich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Pflanzen sich wieder aufstellen.
Mit der Blüte tritt die Schadwirkung des Rapsglanzkäfers in den Hintergrund. Insektizidmaßnahmen richten sich jetzt vor allem gegen Kohlschotenmücke und -rüssler; hier reicht oft eine Randbehandlung aus.
Es sollte jedoch bei weiterhin stärkerem Auftreten des Rapsglanzkäfers aus Resistenzgründen Biscaya oder das Typ-I-Pyrethroid Mavrik eingesetzt werden. Typ 2 Pyrethroide sollten aus Gründen der Resistenzvermeidung grundsätzlich nicht verwendet werden.
Im Sinne des Bienenschutzes dürfen zur Blütenbehandlung nicht standardmäßig Insektizide zugemischt werden. Behandlungen außerhalb des Bienenfluges (< 13 Grad Celsius, am Abend) und nach Absprache mit dem Imker helfen neben der Mittelwahl, Rückstände im Honig zu reduzieren. Bienenschutzauflagen sind zu beachten! Von am Feldrand stehenden Völkern sollte Abstand gehalten werden. Eine Tankmischung unterschiedlicher B4–Insektizide in blühendem Raps ist grundsätzlich als bienengefährlich zu betrachten.  
Beratungs-Info, LLH