Bodenproben jetzt ziehen
Um den Landwirten diese Arbeit zusätzlich zu versüßen, haben die Wasser- und Bodenverbände sowie die Maschinenringe das Rahmenabkommen mit dem LLH (ehemals LUFA) verlängert. Daher sollte unbedingt auf dem Beiblatt zu den Bodenproben vermerkt werden, dass diese über den örtlichen Verband abzurechnen sind.
Wichtig:
Bodenproben müssen bei Schlägen über 1 ha gezogen werden
Bodenproben sind nach sechs Jahren zu erneuern
Das Datum der Probe gilt als Verfallsdatum
Bei Schlagteilungen und Zusammenführungen auf die neue Schlaggröße achten
Vorsicht bei Grünlandumbruch an angrenzende Ackerflächen – auch dadurch werden Schläge größer
Wenn das Düngerstreuen erst mal anfängt, geht es Schlag auf Schlag; dann ist das Probenziehen schnell in Vergessenheit geraten. Die nötigen Probenutensilien sind beim Bodenverband, Maschinenring oder beim Landwirtschaftsamt erhältlich. Uwe Roth, Wasser-, Boden- und Landschaftspflegeverband Hessen