Braun beim Insektenschutz für Vorrang von Kooperationen

Aussprache mit dem HBV vor dem Kabinettsbeschluss

Vor einem „harten Ordnungsrecht“ zum Insektenschutz hat der Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Karsten Schmal, Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun gewarnt. Bei einem kurzfristig anberaumten Treffen auf dem Betrieb von HBV-Vizepräsident Volker Lein in Homberg/Ohm am Donnerstag vergangener Woche kritisierte Schmal, dass die geplante Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz die Agrarproduktion massiv gefährden und bewährte kooperative Ansätze zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zunichtemachen würde.

V.l.: Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun, Hans Georg Paulus, ab April HBV-Generalsekretär, die HBV-Vizepräsidenten Volker Lein, Stefan Schneider und Thomas Kunz sowie HBV-Präsident Karsten Schmal.

Foto: Mohr

Der HBV-Präsident, der ein entsprechendes Positionspapier seines Verbandes an Braun überreichte, wies darauf hin, dass in Hessen 42 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen nach den Vorgaben des Landesprogramms für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen bewirtschaftet würden. In Niedersachsen und Baden-Württemberg seien breit angelegte Vereinbarungen zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Landesregierungen entstanden, die den Schutz von Bienen und Insekten zum Gegenstand hätten. Das seien Kooperationen, die für bundesweite Regelungen beispielgebend sein könnten.

Schmal stellte klar, dass die geplanten Beschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln faktisch ein Anbauverbot bedeuteten. Zudem würden die mit Auflagen und Verboten belegten Flächen dauerhaft Wertverluste erleiden. Das treffe dann auch die Grundstückseigentümer und sei „eine kalte Enteignung“, denn es gebe keine Entschädigungsregelungen.

Das Verbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf Äckern in Gebieten gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie sowie in Vogelschutz- und Biotopschutzgebieten und in einem 10 m breiten Gewässerrandstreifen betreffe bundesweit rund 1,2 Mio ha Land; in Hessen seien es etwa 145 000 ha oder fast ein Fünftel der landwirtschaftlich genutzten Fläche. „Es besteht die Gefahr, dass dort keine Landwirtschaft und somit auch keine Lebensmittelversorgung aus heimischer Produktion mehr stattfinden“, gab der HBV-Präsident zu bedenken. Daran könne niemand ein Interesse haben, schon gar nicht die Verbraucher, die vermehrt regionale Erzeugnisse nachfragten. Aus diesem Grund müssten das vorliegende Gesetzespaket gestoppt und ein neuer Anlauf genommen werden.

Braun versprach, sich bei den Verhandlungen für Kooperatioen im Insektenschutz zu verwenden. Er gab sich am Donnerstag vergangener Woche zuversichtlich, dass der pauschale Ansatz mit dem Anwendungsverbot in den genannten Gebietskulissen, so nicht kommen werde. Er plädierte gleichzeitig dafür, in der laufenden Legislaturperiode eine Regelung zu verabschieden. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass der Insektenschutz Thema des Bundestagswahlkampfes werde. Die HBV-Vizepräsidenten hatten zuvor sehr deutlich gemacht, dass sie von der Union, die nach wie vor eine große Unterstützung aus den Reihen der Landwirte habe, eine akzeptable Lösung erwarteten.

age/CM – LW 6/2021