BTV-8-Fall im Landkreis Fulda erweitert die Restriktionszone
Ganz Hessen von der Restriktionszone betroffen
Nachdem in einer Rinderhaltung im Landkreis Fulda ein BTV-8-Nachweis erfolgt ist, liegt nun ganz Hessen in einer Restriktionszone. Bisher waren vor allem Südhessen und Teile Mittelhessens betroffen. Mit der Erweiterung der Sperrzone einher gehen Einschränkungen in der Verbringung von Tieren, die nun alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter betreffen.
Wie das hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) in einer Pressemeldung mitteilt, verendete das infizierte Rind kurz nach der Probenentnahme an den typischen Krankheitssymptomen. Die Wahrscheinlichkeit für eine Ausbreitung von BTV-8 war aufgrund der bundesweiten Entwicklung des Seuchengeschehens in den vergangenen Monaten deutlich erhöht. Von einer weiteren, großflächigen Ausbreitung in den kommenden Sommermonaten ist laut Ministerium auszugehen.Zugleich sei der BTV-4-Serotyp in den vergangenen Jahren in Frankreich und im Süden Österreichs aufgetreten. Es bestehe die Gefahr, dass auch dieser Serotyp in den nächsten Jahren in Deutschland aufkommt. Der Serotyp 3 war in den vergangenen Jahren bereits deutschlandweit festgestellt worden. Seit dem ersten Auftreten im Oktober 2023 wurden deutschlandweit mehr als 17 000 Ausbrüche amtlich festgestellt.
Verbringung von Tieren aus der Sperrzone
Da in Deutschland flächendeckend bisher nur der Serotyp 3 nachgewiesen wurde, muss im Falle des Auftretens anderer Serotypen besagte Sperrzone mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern um den Ausbruch eingerichtet werden. Für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten aus der Sperrzone heraus gelten besondere Vorgaben. Innerhalb der Sperrzone bestehen keine Verbringungsbeschränkungen. In Bezug auf BTV-3 gelten in ganz Deutschland weiterhin keine Verbringungsbeschränkungen.
Im Detail bedeutet das für die Tierhalter: Tiere dürfen aus der BTV-8-Sperrzone verbracht werden, wenn sie vollständig gegen BTV-8 geimpft wurden, sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums befinden und mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen: Sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft oder mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft oder mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden.
Im zweiten Fall ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde. Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von zwölf Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.
Tiere, die keine der zuvor genanten Anforderungen erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurdenund während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden. Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. Diese Regelung kann für die Verbringung in andere EU-Mitgliedstaaten nur dann angewendet werden, wenn der jeweilige Mitgliedstaat dieses Verfahren auf der EU-Internetseite veröffentlicht hat.
Zur Schlachtung in Deutschland vorgesehene Tiere empfänglicher Arten, die keine Krankheitssymptome zeigen, müssen lediglich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden, in der die Freiheit von Krankheitssymp-tomen erklärt wird.
Impfung schützt vor schweren Verläufen
Da Impfungen gegen einen der Serotypen keinen Schutz gegen die anderen Serotypen bieten, rät das HMLU Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen deshalb dringend, ihre Tiere jährlich gegen die Serotypen 3, 4 und 8 des Blauzungenvirus impfen zu lassen. Im Falle der Impfung gegen BTV-4 und -8 kann ein Kombinationsimpfstoff eingesetzt werden. 2026 wurden bereits fast 130 000 Rinder, 20 000 Schafe und 1 700 Ziegen in Hessen gegen BTV3 geimpft.
LW – LW 23/2026
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