BTV-8 in zwei weiteren Landkreisen aufgetreten
Handelsrestriktionszone muss ausgeweitet werden
In der vergangenen Woche ist eingetreten, was viele Halter schon länger besorgt: In Hessen gab es den ersten Nachweis des Serotyp 8 des Blauzungenvirus (BTV-8) bei einem Rind im Kreis Bergstraße. Auch im Ladkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz wurde BTV-8 bei einem Rind festgestellt. Deshalb ist nun nahezu ganz Hessen von einer Handelsrestriktionszone betroffen.
Wie das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) mitteilt, muss nach EU-Recht um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern ausgewiesen werden. Damit müsse die bisher nur Südhessen und geringe Anteile von Mittelhessen umfassende Sperrzone, in der insbesondere Einschränkungen für die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen gelten, bis in nordhessische Landkreise ausgedehnt werden. Lediglich der Landkreis und die Stadt Kassel sowie der Werra-Meißner Kreis liegen aktuell nicht in der Sperrzone. Die Landkreise Waldeck-Frankenberg, Bad Hersfeld und Fulda sowie der Schwalm-Eder-Kreis liegen teilweise in der Sperrzone. Alle weiteren Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen liegen ab sofort vollständig in der BTV-8-Handelsrestriktionszone. Die genauen Verläufe der Zonengrenze können den Internetseiten der betroffenen Landkreise entnommen werden.Verbringung von Tieren aus der Sperrzone
Für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten aus der Sperrzone heraus gelten besondere Vorgaben. Innerhalb der Sperrzone bestehen keine Verbringungsbeschränkungen.
Tiere dürfen laut HMLU aus der BTV-8-Sperrzone verbracht werden, wenn sie vollständig gegen BTV-8 geimpft wurden, sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums befinden und mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
Sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft oder mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft oder mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden.
Im zweiten Fall ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde.
Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von zwölf Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.
Tiere, die keine der zuvor genanten Anforderungen erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurdenund während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden. Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. Diese Regelung kann für die Verbringung in andere EU-Mitgliedstaaten nur dann angewendet werden, wenn der jeweilige Mitgliedstaat dieses Verfahren auf der EU-Internetseite veröffentlicht hat.
Zur Schlachtung in Deutschland vorgesehene Tiere empfänglicher Arten, die keine Krankheitssymptome zeigen, müssen lediglich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden, in der die Freiheit von Krankheitssymptomen erklärt wird.
In Bezug auf BTV-3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.
Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen wichtig
Die Wahrscheinlichkeit für eine Ausbreitung von BTV-8 in Deutschland war laut dem HMLU aufgrund der Entwicklung der BTV-Seuchensituation hierzulande in den vergangenen Monaten deutlich erhöht. Das Ministerium geht von einer weiteren Ausbreitung im nächsten Sommerhalbjahr aus.
Zudem wurde BTV-4 in den vergangenen Jahren in Frankreich festgestellt. Es besteht die Gefahr, dass auch dieser Serotyp in den kommenden Jahren in Deutschland auftreten wird. In den vergangenen Jahren führten Infektionen mit BTV-3 zu Verlusten in deutschen Schaf- und Rinderhaltungen. Mittlerweile sind laut HMLU fast 173 000 Rinder, 83 000 Schafe und 4 400 Ziegen in Hessen gegen BTV-3 geimpft. Nicht zuletzt dank dieser Impfdecke seien in Hessen im vergangenen Jahr nur wenige Ausbrüche der Blauzungenkrankheit festgestellt worden.
Da Impfungen gegen einen der Serotypen keinen Schutz gegen die anderen Serotypen bieten, rät das Landwirtschaftsministerium Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen deshalb dringend, ihre Tiere gegen die Serotypen 3, 4 und 8 des Blauzungenvirus impfen zu lassen. Im Falle der Impfung gegen BTV-4 und 8 kann ein Kombinationsimpfstoff eingesetzt werden. Die Impfungen sollten vor der nächsten Infektionswelle abgeschlossen sein, die mit einer Vermehrung der Stechmücken, die das Virus übertragen, in der wärmeren Jahreszeit beginnt.
Die Hessische Tierseuchenkasse bezuschusst weiterhin die reine BTV-3-Impfung, aber auch die Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen BTV-3 und weitere Serotypen. Der Antrag auf Beihilfe kann dort online gestellt werden.
LW – LW 8/2026
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