Handelsrestriktionszone in Hessen ausgeweitet

BTV8-Fall aufgetreten im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Bereits Mitte November wurde das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Rind im baden-württembergischen Enzkreis nachgewiesen. Die BTV8-Handelsrestriktionszone in Hessen muss deshalb ausgeweitet werden. Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat nun einen weiteren Fall bei einem Rind im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz bestätigt.

Nach der Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut wurde die Handelsrestriktionszone diesbezüglich nur im Landkreis Limburg-Weilburg angepasst. Diese muss gemäß EU-Recht in einem Radius von 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet werden. Zusätzlich betroffen sind neben dem Lahn-Dill-Kreis weiterhin die folgenden Landkreise und kreisfreien Städte: Bergstraße, Stadt Darmstadt, Groß Gerau, Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Darmstadt-Dieburg, Landkreis Offenbach, Stadt Offenbach, Stadt Frankfurt, Hochtaunuskreis.

Für Tiere empfänglicher Arten, die aus der Sperrzone verbracht werden sollen, müssen die Verbringungsvorschriften des EU-Rechts eingehalten werden. Das gilt auch für Verbringungen in BTV8-freie Gebiete in Hessen und anderen Bundesländern. Da Baden-Württemberg komplett in der Sperrzone liegt, können Tiere aus der hessischen Sperrzone ohne weitere Beschränkungen nach Baden-Württemberg verbracht werden. Umgekehrt können Tiere empfänglicher Arten aus Baden-Württemberg ohne weitere Beschränkungen in die in der Sperrzone liegenden Regionen in Hessen verbracht werden. Bei einem Export von Tieren empfänglicher Arten in Drittländer müssen die jeweiligen Vorgaben des Drittlands berücksichtigt werden. Für Verbringungen innerhalb Deutschlands sind die Tierhaltererklärungen zu verwenden. Die Regelungen gelten aktuell ausschließlich für BTV8. In Bezug auf BTV3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.

Impfschutz der Tiere gewährleisten

Den einzig wirksamen Schutz gegen die beiden Virusvarianten bietet eien Impfung. Der Hessische Bauernverband empfiehlt deshalb Tierhaltern, sich frühzeitig über eine Impfung gegen BTV-8 Gedanken zu machen.

LW – LW 49/2025