Bundeskabinett billigt schärfere Regeln für Schlachthöfe

Scharfe Kritik aus der Wirtschaft

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche schärfere Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Entwurf zu einem Arbeitsschutzkontrollgesetz sieht vor, dass Betriebe ab 50 Mitarbeitern vom 1. Januar 2021 an bei der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung keine Werkvertragsarbeiter und drei Monate später auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigen dürfen.

Zur Pflicht wird außerdem die elektronische Erfassung der Arbeitszeiten. Daneben sollen bestimmte Mindestanforderungen an die Unterkünfte der Schlachtband-Arbeiter festgeschrieben werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte Ende Mai angekündigt, mit den Missständen ...

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