Bundesrat stimmt für GLÖZ 8-Ausnahmeregelung

Ausnahmeregelung nur für das Jahr 2024 gültig

Am 22. März wurde im Bundesrat die Verordnung zur GLÖZ 8 Ausnahmeregelung für nicht-produktive Flächen für das Antragsjahr 2024 verabschiedet. Damit wurde auf Bundesebene der rechtliche Rahmen gesetzt. Da die EU-Kommission dieser Verordnung noch formell zustimmen muss, wird mit einer abschließenden Rechtsverbindlichkeit erst im Herbst gerechnet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geht jedoch von der Zustimmung der EU-Kommission aus, da die Verordnung mit den Beteiligten bereits abgestimmt wurde.

Die Ausnahmeregelung zur Erbringung nicht-produktiver Flächen wird vorerst nur für 2024 gelten. Somit sind nach derzeitigem Stand im Herbst wieder Flächen zur Erfüllung von GLÖZ 8 für den Antrag 2025 ...

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