Bundesrat stimmt für GLÖZ 8-Ausnahmeregelung
Ausnahmeregelung nur für das Jahr 2024 gültig
Am 22. März wurde im Bundesrat die Verordnung zur GLÖZ 8 Ausnahmeregelung für nicht-produktive Flächen für das Antragsjahr 2024 verabschiedet. Damit wurde auf Bundesebene der rechtliche Rahmen gesetzt. Da die EU-Kommission dieser Verordnung noch formell zustimmen muss, wird mit einer abschließenden Rechtsverbindlichkeit erst im Herbst gerechnet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geht jedoch von der Zustimmung der EU-Kommission aus, da die Verordnung mit den Beteiligten bereits abgestimmt wurde.
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