EU-Kommission setzt Stilllegungspflicht aus
GLÖZ 8: Umsetzung in Deutschland fraglich
Die EU-Kommission hat die Stilllegungsverpflichtung von 4 Prozent – die sogenannte GLÖZ 8 – in diesem Jahr nun in Eigenregie ausgesetzt. Sie beschloss eine entsprechende Durchführungsverordnung. Dabei gilt die Maßgabe, dass alternativ nur der Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten erlaubt wird, um die Konditionalitätsanforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu erfüllen. Wie die Brüsseler Behörde vergangene Woche bestätigte, trat die Verordnung bereits am Mittwoch, dem 14. Februar in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. Ob und wie die Regelung in Deutschland umgesetzt wird, war bis Dienstag unklar.
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