EU-Kommission setzt Stilllegungspflicht aus

GLÖZ 8: Umsetzung in Deutschland fraglich

Die EU-Kommission hat die Stilllegungsverpflichtung von 4 Prozent – die sogenannte GLÖZ 8 – in diesem Jahr nun in Eigenregie ausgesetzt. Sie beschloss eine entsprechende Durchführungsverordnung. Dabei gilt die Maßgabe, dass alternativ nur der Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten erlaubt wird, um die Konditionalitätsanforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu erfüllen. Wie die Brüsseler Behörde vergangene Woche bestätigte, trat die Verordnung bereits am Mittwoch, dem 14. Februar in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. Ob und wie die Regelung in Deutschland umgesetzt wird, war bis Dienstag unklar.

Die Verordnung bestimmt als Voraussetzung für den Verzicht auf die Stilllegung den Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchte auf 4 Prozent der Ackerflächen. Den Mitgliedstaaten wird flankierend erlaubt, die Öko-Regelungen in ...

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