Özdemir unterstützt Brüsseler Stilllegungsvorschlag

Deutschland wird Lockerung mittragen

Die EU-Kommission kommt Forderungen nach einer Aussetzung der Regeln für die Stilllegung gemäß GLÖZ 8 zumindest in Teilen nach. Mit einer jetzt beschlossenen Ausnahmeregelung wird die Verpflichtung, im Rahmen der GAP 4 Prozent der Agrarflächen stillzulegen, zumindest etwas gelockert. Stattdessen werde es den Landwirten gestattet, auf 7 Prozent ihrer Flächen stickstoffbindende Pflanzen oder Zwischenfrüchte anzubauen, teilte der geschäftsführende Vizepräsident der Brüsseler Behörde, Maroš Šef ˇcovi ˇc , am Mittwoch vergangener Woche in Brüssel mit. Auf diesen Flächen sei allerdings der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen nicht erlaubt. Betriebe mit weniger als 10 Hektar Ackerland sind ohnehin in der Regel von jeglicher Stilllegungsverpflichtung befreit.

Sobald die Mitgliedstaaten im Sonderausschuss für Landwirtschaft (SAL) grünes Licht erteilt haben, wird der implementierte Rechtsakt durch das Kollegium der Kommissare rückwirkend für dieses Jahr angenommen. Mitgliedstaaten, die diese Ausnahmeregelung ...

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