Bundesratsinitiative aus RLP zur Düngeverordnung

Pauschale Reduzierung der Düngung nicht akzeptabel

Eine stärkere Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe bei der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung ist das Ziel einer rheinland-pfälzischen Bundesratsinitiative. Insbesondere die vorgeschlagene pauschale Reduzierung der Stickstoffdüngung um 20 Prozent unter Bedarf in den nitratbelasteten Gebieten wird in einem Entschließungsantrag kritisiert, den die Landesregierung eingebracht hat und der in der Sitzung der Länderkammer am vergangenen Freitag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden ist.

Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der Agrarministerkonferenz praxisnähere Vorschläge zur Düngeverordnung eingebracht, darunter auch eine Flächenbindung der Tierhaltung. Pauschale Düngereduzierung lehnten auch die demonstrierenden Bauern und Winzer in Landau ab.

Foto: Setzepfand

Eine schlag- statt kulturbezogene Berechnung ohne Ausgleichsmöglichkeit stelle eine nicht ausreichend differenzierte Beschränkung für das Wirtschaften für alle Betriebe dar, besonders auch derjenigen Betriebe, die bereits auf niedrigem Stickstoffniveau arbeiteten, heißt es in der Entschließung. Diese Begrenzung der Düngung auf 80 Prozent des Pflanzenbedarfs betreffe die Betriebe des ökologischen Landbaus doppelt, da sie neben der Verringerung schon mit geringeren Bedarfswerten arbeiten müssten und die organischen Düngemittel in der Regel eine deutlich geringere Nährstoffverfügbarkeit aufwiesen. Gefordert wird daher, die pauschalierte Absenkung durch eine Regelung zu ersetzen, die bei gleichzeitiger Zielerfüllung des Wasserschutzes eine bedarfsgerechte Versorgung der Kulturpflanzen sicherstelle.

Überprüft werden muss nach Ansicht der Mainzer Landesregierung auch die vorgesehene generelle Verpflichtung, vor Sommerungen zwingend eine überwinternde Zwischenfrucht anzubauen. So sei nach spät gerodeten Zuckerrüben und nachfolgendem Sommergerstenanbau ein Zwischenfruchtanbau nicht mehr möglich. Schließlich wird verlangt, dass sich die Begrenzung von maximal 170 kg N/ha und Jahr lediglich auf Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft beziehe und nicht wie bislang auf alle organischen Dünger. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken übte scharfe Kritik an den bisherigen Düngevorschlägen der Bundesregierung.

Alle bäuerlichen Betriebsarten in Mithaftung

„Statt an die Ursachen der Belastungen im Bereich der Wirtschaftsdünger wie Gülle und Gärreste aus Biogasanlagen zu gehen und agrarpolitisch mit einer wirksamen Flächenbindung der Tierhaltung umzusteuern, nimmt die Bundesregierung alle bäuerlichen Betriebsarten in Mithaftung“, sagte die Grünen-Politikerin bei der Begründung des Antrages im Bundesrat. Höfken nannte es fatal, „wenn die Betriebe, die ein Teil der Lösung beim Gewässerschutz sind, zusätzlich in ihrer Wirtschaftsweise gehemmt werden“. Die vom Bund vorgelegten Änderungen würden insbesondere Biobetriebe sowie bäuerliche Betriebe betreffen, „die die Gewässer vor Nitrat schützen“. Die schlagbezogene Einhaltung der Stickstoff­obergrenze von 170 kg pro Hektar und Jahr für alle organischen Düngemittel gehe deutlich über die EU-Vorgaben hinaus.

Nicht über EU-Maßstab hinausgehen

Die Begrenzung müsse sich daher gemäß der EU-Nitratrichtlinie und gleichlautend der EU-Ökoverordnung ausschließlich auf Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft beziehen, fordert Höfken. Andernfalls blieben den Ökobetrieben keine Möglichkeiten mehr zum angemessenen Ausgleich, etwa beim Gemüsebau. Für Gemüsebetriebe existenzgefährdend nicht zielführend sei pauschalierte Reduktion des Stickstoffdüngebedarfs in den besonders belasteten Gebieten, führte die Grünen-Politikerin aus. „Diese Regelung wird bei stark zehrenden Gemüsekulturen zu Ertrags- und starken Qualitätseinbußen führen, bis hin zur fehlenden Marktreife, befürchtet die Ministerin. Eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung sei damit nicht mehr gewährleistet. Für Ökogemüsebaubetriebe würde diese Regelung dort das wirtschaftliche Aus bedeuten, da in der Folge viele Kulturen wie Blumenkohl, Brokkoli oder Spinat nicht mehr angebaut werden könnten.

Aus diesem Grunde sei es notwendig, ökologisch wirtschaftende Betriebe wie auch Betriebe mit Agrarumweltmaßnahmen, die dem Gewässerschutz dienten, von den Anforderungen nach § 13 Düngeverordnung in den roten Grundwasserkörpern auf Antrag freizustellen.

age – LW 16/2019