Bundesregierung lässt PV-Anlagen auf Ackerflächen zu
Flächenumfang auf 400 Hektar pro Jahr begrenzt
Eine Verordnung der Bundesregierung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen heizt die Debatte über „Flächenfraß“ an. Die sogenannte Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV), die das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat, regelt Ausschreibungsverfahren für Photovoltaikanlagen außerhalb von Gebäuden während einer von 2015 bis 2017 befristeten Pilotphase.
Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung von Bundesrat oder Bundestag. Sie tritt mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt im Februar in Kraft. Für Streit sorgt die Vorschrift, nach der ab 2016 ...
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl