Cash-Flow-Rechnung

Eine Cash-Flow-Rechnung schafft Transparenz über die Zahlungsmittelströme des Unternehmens. Daher wird sie auch von Banken zur Einschätzung von Investitionsmaßnahmen und der allgemeinen Leistungsfähigkeit des Betriebes herangezogen. Grundlage der Cash-Flow-
Rechnung ist der Unternehmens- Gewinn. Dieser hat jedoch nicht unmittelbar etwas mit der Liquidität zu tun. Zur Ermittlung des Cash-Flow werden vereinfacht zum Gewinn die Abschreibungen addiert. Schließlich resultiert aus der Cash-Flow-Rechnung der Geldüberschuss, welcher das Unternehmen in einem Wirtschaftsjahr erwirtschaftet hat.
Von diesem Geldüberschuss (Cash-Flow I) müssen Darlehen bedient, Investitionen und Privatentnahmen geleistet werden. Bei einem Hof, der beispielsweise einen Gewinn von 80 000 Euro erwirtschaftet und Abschreibungen in Höhe von 20 000 Euro hat, bleibt vereinfacht ein Ãœberschuss von 100 000 Euro. Hiervon müssen die Lebenshaltungskosten von 2 000 Euro pro Monat getragen werden. Darüber hinaus fallen Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse und Krankenkasse in Höhe von 10 000 Euro an. Zusätzlich müssen, in Abhängigkeit des Gewinns und des Steuersatzes, Steuern in Höhe von 17 000 Euro gezahlt werden. Folglich fallen unter die Privatentnahmen 51 000 Euro. Somit bleiben zur Tilgung der Darlehen und zur Tätigung von Investitionen noch 49 000 Euro.
Hiervon sollte zusätzlich ein Liquiditätspuffer aufgebaut werden, damit der Betrieb bei einer schlechten Ernte oder niedrigen Preisen das Liquiditätsloch aus eigener Kraft stopfen kann. Dieser Liquiditätspuffer sollte etwa 10 Prozent des Umsatzes betragen. Dadurch ist eine Handlungsfähigkeit, auch in einer Krise, stets gegeben.
Elias Braun, BWV