Corona-Überbrückungshilfe für Schweinehalter
Nachweis von 30 Prozent Umsatzausfall
Die Entscheidung über die Gewährung von Corona-Hilfen für Schweinehalter obliegt im Einzelfall weiterhin den Ländern. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage von Agra-Europe erklärt. Ein Ministeriumssprecher verwies auf einheitliche Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise, die zur Umsetzung der Corona-Hilfen zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen worden seien. In denen sei die Durchführung der Überbrückungshilfe in die Zuständigkeit der Bundesländer und ihrer Bewilligungsstellen übergeben worden.
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