Corona-Überbrückungshilfe für Schweinehalter

Nachweis von 30 Prozent Umsatzausfall

Die Entscheidung über die Gewährung von Corona-Hilfen für Schweinehalter obliegt im Einzelfall weiterhin den Ländern. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage von Agra-Europe erklärt. Ein Ministeriumssprecher verwies auf einheitliche Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise, die zur Umsetzung der Corona-Hilfen zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen worden seien. In denen sei die Durchführung der Überbrückungshilfe in die Zuständigkeit der Bundesländer und ihrer Bewilligungsstellen übergeben worden.

Die Antragsbearbeitung im Einzelfall einschließlich der Entscheidung über anrechnungsfähige Fixkosten obliege ausschließlich den Bewilligungsstellen der Länder, stellte der Sprecher klar. Diese entschieden über die Anträge von Schweinehaltern auf eine Überbrückungshilfe. ...

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