Direktvermarktung mit dem Regiomat stärken
Neue Kooperation des BWV mit der Stüwer GmbH
Zum Start des neuen Jahres hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV) mit der Stüwer GmbH, dem Spezialisten für Verkaufsautomaten im Lebensmittelbereich, eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Durch diese Zusammenarbeit erhalten Verbandsmitglieder attraktive Konditionen beim Kauf eines Regiomaten.

Foto: Stüwer GmbH
Dank einer mittlerweile sehr großen Vielfalt an Regiomat-Modellen, kann nahezu jedes Lebensmittel über den entsprechenden Automaten verkauft werden. Das Zusammenspiel aus solider und bekannter Automatentechnik mit modernsten Features ermöglicht ein einwandfreies Verkaufen von qualitativ hochwertig erzeugter Ware: vom rohen Ei und verschiedensten Fleischwaren über Obst, Gemüse und Wein bis hin zu zubereitungsfertigen Gerichten. Dabei kann nicht nur mit Bargeld, sondern auch mit Karte oder dem Smartphone am Regiomat bezahlt werden und alle Informationen können vom Direktvermarkter zuhause am Computer eingesehen werden.
Mit der Kooperation möchte der BWV die Stärkung der Direktvermarktung von regionalen Produkten unterstützen. Im letzten Jahr hat sich das Einkaufsverhalten verändert und es wird sich auch in Zukunft weiter wandeln. Der Regiomat ist dabei eine Möglichkeit, um den Anforderungen bewusst einkaufender Verbraucher gerecht zu werden und um Versorgungslücken – zeitlich wie örtlich zu schließen.
Die Stüwer GmbH gewährt Mitgliedern des BWV bei allen Regiomat-Modellen einen zusätzlichen Nachlass auf den Endpreis. Voraussetzung hierfür ist ein Berechtigungsschein zur Bestätigung der Mitgliedschaft, der in der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes unter 06131 / 620556 oder unter E-Mail: anna.schneider@bwv-rlp.de angefordert werden kann. Für Fragen rund um den Regiomat steht interessierten Mitgliedern Olaf Heid von der Stüwer GmbH unter E-Mail: o.heid@regiomat.de, 0157 / 82260907) als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Weitere Infos können im Mitgliederbereich der BWV-Webseite oder unter www.regiomat.de abgerufen werden.
bwv – LW 2/2021