Diskussions-Erleichterung
Die EU-Kommission stellte damals klar, dass nur für ein Land, Burkina Faso, Lizenzen beantragt worden waren, wo die Lieferung lediglich 0,9 Promille der Jahresmilcherzeugung ausmachte. Ob dies die Existenz heimischer Kleinbauern bedrohte, darf man bezweifeln.
Solche Beispiele von Übertreibungen oder falschen Behauptungen gibt es viele. Jetzt werden die Exporterstattungen für Agrargüter auf Null gesetzt. Das ist gut, wenn man sich den Diskussionen stellen muss. Insbesondere die deutsche Landwirtschaft ist in vielen Sparten weltweit wettbewerbsfähig und – derzeit – nicht auf Exporterstattungen angewiesen. Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner plädiert seit langem für deren Abschaffung. Die Zahlungen waren aber schon von über 10 Mrd. Euro im Jahre 1993 stark zurückgegangen, im Haushalt 2013 sind dafür weniger als 100 Mio. Euro vorgesehen. Sie seien nicht mehr zeitgemäß, sagt Aigner. Im Hinblick auf eine Agrarpolitik mit nur noch geringen Marktinterventionen und entkoppelten Prämien ist das sicherlich richtig. Doch gänzlich auf ein Instrument verzichten, das den Binnenmarkt entlasten und damit die Einkommen der heimischen Bauern stabilisieren kann, muss man auch nicht.
In der EU ist die Exporterstattung transparent und wird zeitlich befristet vor allem zur Sicherung bestehender Absatzmärkte verwendet. Sie ist lediglich ein Teilausgleich zwischen Weltmarkt- und Binnenmarktpreisen und somit keine Dumpingmaßnahme. Schließlich sind ExportÂerstattungen WTO-konform und andere Nationen nutzen sie auch. Die Zeiten können sich wieder ändern, deshalb ist der grundsätzliche Erhalt dieses Instruments für die EU richtig.
Cornelius Mohr