Dürrehilfen nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit

Bund und Länder einigen sich auf Eckwerte

Bund und Länder haben sich auf Eckwerte für die Gewährung der Dürrehilfen verständigt. Der Entwurf für eine Verwaltungsvereinbarung soll in dieser Woche endgültig abgestimmt und anschließend zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern unterzeichnet werden.

Bund und Länder haben sich auf Eckwerte für die Gewährung der Dürrehilfen verständigt.

Foto: Verena N./pixelio.de

Nach den vorliegenden Informationen soll ein Betrieb dann als existenzgefährdet gelten, wenn der sogenannte Cash Flow III als Indikator, wieviel Geld noch für Investitionen und Schuldentilgung verwendet werden kann, kleiner ist als der Schaden. Gänzlich von finanzieller Hilfe ausschließen will man Betriebe, die mehr als 35 Prozent gewerbliche und nicht landwirtschaftliche Einkünfte erzielen. Die Höhe des zu gewährenden Zuschusses soll bis zu 50 Prozent des Schadens betragen können.

Obergrenze von 500 000 Euro

Als Obergrenze wurde ein Beihilfebetrag pro Betrieb von 500 000 Euro festgelegt. Die Bagatellgrenze soll 2 500 Euro betragen. Sichergestellt werden soll, dass nur Betrieben geholfen wird, die sich auch unter Einbeziehung des Privatvermögens nicht selber helfen können. Als Kriterium dafür sind Jahreseinkünfte von 120 000 Euro bei Verheirateten und 90 000 Euro bei Ledigen vorgesehen. Dabei sollen nicht nur die Betriebsinhaber, sondern auch die Gesellschafter juristischer Personen in die Bedürftigkeitsprüfung einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Gesellschafteranteil mehr als 10 Prozent beträgt. Insbesondere um die Einbeziehung der Gesellschafter hatte es Diskussionen gegeben. Kritisch zu den Modalitäten äußerte sich in der vergangenen Woche der CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Georg von der Marwitz. „Meine Befürchtung ist, dass die Mittel nur teilweise in den Betrieben ankommen, die aufgrund der diesjährigen Dürre in Existenznöte geraten.“ sagte er gegenüber Agrar-Europe.Insbesondere gut geführte Familienbetriebe, die in den letzten Jahren zufriedenstellende Ergebnisse erzielt hätten, würden benachteiligt. Vor allem in Grünlandgebieten könnten viele Betriebe, die tatsächlich Hilfe benötigten, leer ausgehen, weil ihre Reserven aus den letzten Jahren für die Bedürftigkeitsprüfung mit herangezogen würden. Strukturpolitisch gingen damit von der Dürrehilfe „falsche Signale“ aus.

Unternehmerische Lösungen gefragt

Nachvollziehbar ist für von der Marwitz die geforderte Offenlegung des Privatvermögens, das bei der Feststellung der Bedürftigkeit zum Teil angerechnet werden soll. Dies müsse aber in vollem Umfang auch für juristischen Personen gelten: „Für mich steht außer Frage, dass dabei sämtliche Gesellschafter eines Unternehmens heranzuziehen sind.“ Die aus seiner Sicht kaum zu lösenden Verteilungsprobleme bei der Dürrehilfe bestärken den CDU-Politiker in der Ansicht, „dass wir andere Wege brauchen, um mit den zunehmenden Wetterrisiken umzugehen.“ Im Kern müsse es um unternehmerische Lösungen im Versicherungsbereich und im Steuerrecht gehen. Ähnlich hatte sich die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, in der Haushaltsdebatte des Bundestages geäußert. „Risikovorsorge ist besser als Hilfspakete“, so Connemann. Mit der noch von der EU zu notifizierenden tariflichen Gewinnglättung habe die Bundesregierung bereits einen ersten Schritt getan. „Danach muss es weitergehen“, betonte die Unionsabgeordnete und verwies auf die Möglichkeit einer steuerlich gesondert zu behandelnden Risikorücklage.

Gewinnglättung greift zu kurz

Deren Einführung fordert die FDP-Bundestagsfraktion. Laut einem Antrag, den die Fraktion vergangene Woche in den Bundestag eingebracht hat, soll die Rücklagenbildung bis zur Höhe des durchschnittlichen Gewinns der vergangenen vier Wirtschaftsjahre möglich sein. Die steuerfreie Auflösung ist zum Kauf von Betriebsmitteln vorgesehen, die im aktuellen oder darauffolgenden Wirtschaftsjahr verbraucht werden. „Die bisherige Diskussion der Nothilfen geht am eigentlichen Kern des Problems vorbei“, kritisierte der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Gero Hocker, gegenüber Agra-Europe. Landwirte wollten nicht als Bittsteller dastehen „und jedes Mal aufs Neue zittern, ob die Politik den Daumen hebt oder senkt“. Deshalb sei es an der Zeit, die eigenverantwortliche Risikovorsorge zu stärken. Mit dem FDP-Konzept könne ein Landwirt zukünftig wählen, ob und in welchem Maße er investiere, den Gewinn abschöpfe oder in seine eigene, steuerfreie Risikoausgleichsrücklage einzahle. Nicht gelten lassen wollen die Liberalen den Hinweis auf die steuerliche Gewinnglättung, mit der sich eine Risikoausgleichsrücklage erübrige. Dabei werde außer acht gelassen, dass die Gewinnermittlung lediglich den steuerlichen Gewinn, nicht jedoch die Liquidität beeinflusse. Zudem falle der Steuereffekt im Schnitt sehr gering aus.

age – LW 38/2018