Effizienter düngen ist in Zukunft Pflicht

Düngung nach neuer Düngeverordnung erfordert gute Strategien

Die Düngung wird für die Landwirte mit der Einführung der neuen Düngeverordnung im nächsten Jahr komplexer und bedeutet mehr Dokumentationspflichten. Aber ein intensiver Pflanzenbau ist nach wie vor möglich. Die Düngemittel müssen allerdings so effizient wie möglich eingesetzt werden, damit die Bilanzen stimmen. Vor allem Phosphor wird in vielen Regionen zum begrenzenden Faktor.

Was kommt bei der Novellierung der Düngeverordnung auf die Landwirte genau zu?

Foto: Brammert-Schröder

Die neue Düngeverordnung geht in die finale Phase, der Rahmen, auf welche Grenzwerte sich die Landwirte bei der Düngung einstellen müssen, steht. Es wird damit gerechnet, dass die Verordnung spätestens für das Erntejahr 2017/2018 gelten wird. Ein Fachsymposium der RWZ Rhein-Main eG befasste sich vergangene Woche in St. Goar damit, wie zukünftige Düngestrategien aussehen können, um weiterhin hohe Erträge bei guten Qualitäten erzeugen zu können.

N-Salden von 30 bis 50 kg sind machbar

Dass die auf hohe Erträge ausgelegte Pflanzenproduktion nicht den Boden ausbeutet, wie häufig behauptet wird, sondern im Gegenteil eine positive Ertragsentwicklung den Erhalt und die Mehrung der Bodenfruchtbarkeit darstellt, darauf verwies Prof. Dr. Gerhard Breitschuh in seinem Eröffnungsvortrag. Der Wissenschaftler aus Jena hat ein Kriteriensystem für Nachhaltige Landwirtschaft mitentwickelt, das mit verschiedenen Prüfkriterien die Nachhaltigkeitssituation landwirtschaftlicher Betriebe abbildet. Ausgangspunkt war das 1994 erstmals von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in Jena vorgestellte System „Kriterien umweltverträglicher Landwirtschaft“ (KUL), in dem heute etwa 500 Betriebe aus ganz Deutschland mit rund 900.000 ha Fläche abgebildet werden. „Wir sind mit 80 Prozent der Betriebe in der Lage, höchste Ansprüche an die Produktion und die Umweltverträglichkeit zu stellen“, fasste Breitschuh die Ergebnisse der Beurteilung zusammen. „Wir müssen aber an die 20 Prozent der Betriebe ran, die nicht umweltverträglich wirtschaften und sich selbst und die gesamte Landwirtschaft schädigen.“ Denn das Kriteriensystem zeige für einzelne Betriebe auch die Schwachpunkte auf, vor allem im Bereich der organischen Düngung. Hier hätten viehstarke Betriebe mit wenig Fläche häufig Probleme mit zu hohen Stickstoff- und/oder Phosphorsalden. Auch Biogasanlagen könnten zu hohen Nährstoffsalden im Betrieb beitragen. „Düngung und Pflanzenschutz bleiben die wesentlichen Stellschrauben für eine umweltverträgliche Produktion“, so Breitschuh. Der Wissenschaftler ist der Meinung, dass N-Salden von 30 bis 50 kg je ha ein tolerabler Bereich ist, mit dem die Landwirte arbeiten können. „Mit geringeren N-Salden ist das heutige Ertragsniveau nicht zu halten“, warnte er vor zu hohen Forderungen, wie sie bei der Diskussion der Düngeverordnung zu hören waren. Auch die Phosphor-Versorgung sei in einigen Betrieben ein Problem – nur rund 30 Prozent der Ackerfläche in Thüringen befindet sich nach Breitschuhs Angaben in Gehaltstufe C. Der Anteil der über- und unterversorgten Flächen hält sich in etwa die Waage.

Nach jedem Satz Gemüse Nmin-Probe nehmen

Doch was kommt bei der Novellierung der Düngeverordnung auf die Landwirte genau zu? Birgit Apel, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, gab einen Ãœberblick über den Stand der Verhandlungen und beleuchtete die Auswirkungen der neuen Verordnung für die Landwirte. Sie rechnet damit, dass die Verordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/18 gelten wird. „Der Einsatz von Gülle und Gärresten könnte aber schon 2017 nach der neuen Verordnung geregelt werden“, erklärte Apel. Im neuen Entwurf, zu dem noch bis zum 28. November Stellungnahmen eingereicht werden können, werden wohl die Länderbefugnisse gestärkt werden: „Die einzelnen Bundesländer können in Risikogebieten strengere Maßnahmen erlassen. Das ist für die Bundes-länder mit viel Viehhaltung wie etwa Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auch zu erwarten.“ Hier würden Maß-nahmen wie eine Ausweitung der Gewässerrandstreifen oder weitere Einschränkungen beim Wirtschaftsdüngereinsatz diskutiert, vor allem bei Böden mit hoher Versorgung. Für die intensive Pflanzenproduktion wird die Düngebedarfsermittlung in der neuen Düngeverordnung zum zentralen Element. Für Stickstoff und Phosphor besteht eine Aufzeichnungspflicht, ein Nachweis der Nmin-Werte über eine Probe oder Richtwerte ist Pflicht. „Gemüsebaubetriebe werden beim Anbau Gemüse nach Gemüse dazu verpflichtet, die Nmin-Werte über eine Bodenprobe nachzuweisen“, erklärte Apel. „Das wird für die Erzeuger in der Hektik des Alltags eine Herausforderung. Aber der Gemüsebau steht im Fokus der Politik“, machte sie unmissverständlich klar. Für die pflanzliche Erzeugung wird ein einheitliches, verbindliches Sollwertsystem mit festen N-Obergrenzen eingeführt, für das es aber ein Zu- Und Abschlagsystem mit verbindlichen Vorgaben geben soll.

ibs – LW 45/2016