Einigung auf Übergangsverordnung zur GAP

Direktzahlungen können weitergeführt werden

Unter deutschem Vorsitz haben die Verhandler des Rates und des Europaparlaments jetzt eine politische Einigung über die Übergangsregelung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2021 und 2022 erzielt. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium zu der am vorvergangenen Freitagabend getroffenen Übereinkunft mitteilte, können aufgrund dessen die landwirtschaftlichen Direktzahlungen und die Förderprogramme der Zweiten Säule weitergeführt werden. Der ausgehandelte Text müsse nun noch vom Rat und dem Parlament bestätigt werden.

Bereits am Dienstag voriger Woche stimmte der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments mit 40 gegen drei Stimmen für die Übergangsverordnung. Das Europaparlament will in der Sitzungswoche Mitte Dezember abschließend darüber befinden; das ...

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