Einigung auf Übergangsverordnung zur GAP
Direktzahlungen können weitergeführt werden
Unter deutschem Vorsitz haben die Verhandler des Rates und des Europaparlaments jetzt eine politische Einigung über die Übergangsregelung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2021 und 2022 erzielt. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium zu der am vorvergangenen Freitagabend getroffenen Übereinkunft mitteilte, können aufgrund dessen die landwirtschaftlichen Direktzahlungen und die Förderprogramme der Zweiten Säule weitergeführt werden. Der ausgehandelte Text müsse nun noch vom Rat und dem Parlament bestätigt werden.
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl