Einschnitte für den Pflanzenbau

Das Jahr 2016 könnte aus pflanzenbaulicher Sicht zu einem Jahr der Einschnitte und der Wandlungen werden. So ist die Verabschiedung der Düngeverordnung, um die zwar immer noch gerungen wird, bis Mitte des Jahres möglich. Damit würden, nach dem, was der EU-Kommission aus Deutschland zur Notifizierung vorliegt, erstmals die Einschränkungen bei der Düngung im Herbst wirksam. Das heißt, dass der Landwirt gegebenenfalls noch Wintergerste, Winterraps und Zwischenfrüchte mit Stickstoff düngen darf, nicht aber Winterweizen. Erstmals wirksam wird dann auch die Verlängerung der Sperrfrist für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern schon ab 1. Oktober (Acker) und 1. November (Grünland). Neu hinzu kommt eine Sperrfrist für Festmist. Die Reduzierung der zulässigen Nährstoffüberschüsse bei Stickstoff und Phosphat wird vor allem viehstarke Betriebe insbesondere bei Phosphat in Bedrängnis bringen.

Ein Jahr der Entscheidung wird 2016 mit Blick auf die weitere Zulassung von Glyphosat. Dieses Breitbandherbizid ist zum Symbol geworden und hat die Diskussion um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln angeheizt. Von den zuständigen Stellen, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), wurde es als unbedenklich eingestuft. Ob das angesichts der öffentlichen Diskussion ausschlaggebend ist, muss man mit Sorge abwarten. Denn mit dem Mittel steht und fällt die minimale Bodenbearbeitung, die mit Blick auf den Boden- und Erosionsschutz, der Bekämpfung von Problemunkräutern und der Energieersparnis große ökologische Vorteile hat.

Wie eng es beim Pflanzenschutz schon geworden ist, zeigt sich im Kartoffelbau. Nachdem Fipronil keine Notfallzulassung mehr erhält, steht in diesem Jahr kein Mittel mehr zur Drahtwurmbekämpfung zur Verfügung. Ein beträchtlicher Anteil der Speisekartoffeln wird nicht zu vermarkten sein. Derweil geht das zweijährige Moratorium für die neonikotinoiden Beizen in diesem Jahr zu Ende. Nach einer Überprüfung soll über die Wiederzulassung entschieden werden. Doch hier gilt das gleiche wie bei Glyphosat.

Cornelius Mohr – LW 5/2016