Elektro- und Duftzaun gegen Afrikanische Schweinepest

Tierseuchen- und jagdrechtliche Maßnahmen gegen ASP

„Es ist unser oberstes Ziel, die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die hiesige Hausschweine- und Wildschweinpopulation zu verhindern – sowohl aus ökonomischen als auch aus Tierschutzgründen. Daher haben wir ein umfassendes Maßnahmenbündel geschnürt – sowohl zur Prävention als auch für den Krisenfall“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken vergangene Woche anlässlich einer Ãœbung, bei der ein Teilstück eines mobilen Elektrozauns zu Ãœbungszwecken mit Vertretern des Kreises im Bereich des Forstamtes Neuhäusel aufgebaut wurde.

Je weniger Wildschweine in den Revieren, desto besser kann die Afrikanische Schweinepest (ASP) abgehalten werden. Mit der Anschaffung von Elektro- und Duftzäunen soll im Notfall ein Gebiet eingegrenzt werden, um die Flucht infizierter Tiere zu verhindern.

Foto: Rolfes/DJV

Bislang hat das Umweltministerium 30 Kilometer mobilen Elektrozaun gekauft und einlagern lassen. Der Ausschreibungsprozess zum Kauf weiterer 60 Kilometer mobiler Elektrozaun durch das Land ist im Gange, ebenso der Ausschreibungsprozess für einen 40 Kilometer langen festen Zaun.

Elektrozaun bei einzelnem Fund im Einsatz

Der mobile Zaun wird im Bedarfsfall von einem rheinland-pfälzischen Unternehmen aufgebaut. Dort, wo es aufgrund geografischer Verhältnisse nicht möglich ist, in Teilbereichen Elektrozäune zu installieren, sollen hochkonzentrierte Duftstoffe als Vergrämungsmittel dazu beitragen, die Wildschweine fern zu halten.

Dieser Elektrozaun soll im Falle eines Punkteintrags zum Einsatz kommen, etwa wenn ein einzelner aufgefundener Wildschweinkadaver positiv auf ASP getestet wurde. Dabei wird der Bereich um die Fundstelle großflächig abgesperrt. Dies ist ein Unterfangen, das im Wald nicht einfach ist, etwa bei unwegsamen Gelände, daher sind bei der Übung auch lokale Akteure, etwa vom Forstamt eingebunden.

Zudem ist stets darauf zu achten, dass der Strom durch Sträucher und andere Vegetation nicht fehlgeleitet wird und somit seine Wirkungsweise verlieren würde.

Die Erfahrungen mit der ASP in Tschechien zeigen, dass bei einer frühzeitigen Erkennung des Ausbruchsfalls, eine Umzäunung mit einer Kombination aus elektrischem Weidezaun und einem Duftzaun zur Wildabwehr, zusammen mit den anderen Maßnahmen das Abwandern potenziell infizierter Wildschweine vermeiden und so eine Weiterverbreitung der Seuche unterbinden kann. Bei dem Duftstoff handelt es sich um einen starken Geruch, ähnlich Fäkalgeruch. Er soll Wildschweine davon abhalten, sich dem Zaun zu nähern.

Lebensmittelreste in Mülltonne gut verschließen

Dieses Erfahrungswissen macht sich das rheinland-pfälzische Umweltministerium zunutze, auch andere Bundesländer haben bereits Zaunmaterial besorgt. „Bei der Krisenprävention ist Erfahrungsaustausch über wirksame Maßnahmen zusammen mit einem konkreten Handlungsplan für den Notfall essentiell. Beides leisten wir“, so Höfken.

Das Szenario, dass etwa Spaziergänger im Wald ein totes, infiziertes Wildschwein finden, kann jederzeit eintreffen. Denn die Gefahr einer Einschleppung der Tierseuche ist nach wie vor hoch – weniger durch wanderndes Schwarzwild, sondern vielmehr durch achtlos weggeworfene infizierte Gegenstände oder Lebensmittel, mit denen das hiesige Schwarzwild in Kontakt kommt. Dies kann sein, wenn ein Wildschwein ein weggeworfenes Wurststück frisst, das den für Menschen ungefährlichen Erreger enthält.

Höfken fordert daher alle Bürger auf, nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Lebensmittel ausschließlich in verschlossenen Mülltonnen zu entsorgen. Weitere Informationen unter https://mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp/ 

Was wird gegen die ASP unternommen?

Rheinland-Pfalz setzt neben mobilen und festen Zäunen, wobei für letztgenannte der Ausschreibungsprozess noch im Gange ist, auf ein vielfältiges Maßnahmenbündel. Dazu gehören unter anderem ein Monitoring, bei dem Fallwild auf ASP untersucht wird. Dieses Monitoring existiert bereits seit 2014. Allein im letzten Jahr wurden über 800 Wildschweine negativ auf das ASP-Virus getestet.

Seit 2018 zahlt das Land den Jägerinnen und Jägern außerdem eine Prämie in Höhe von 50 Euro, wenn Fallwild-Proben an das Landesuntersuchungsamt eingeschickt werden. Seit diesem Jahr gilt das auch für Proben von verunfallten Wildschweinen.

Zu den Maßnahmen gehört ferner das Aufstellen von Kadavertonnen, in denen tot aufgefundene Wildschweine nach der Beprobung entsorgt werden können. Diese Tonnen stehen in den vier, am dichtesten an Belgien gelegenen Landkreisen der Eifel. Die Kosten für die Anschaffung und Entleerung der Tonnen trägt das Land.

Schonzeiten seit Jahren aufgehoben

Weitere Maßnahme beziehen sich auch auf jagdrechtliche Voraussetzungen: So hat das Umweltministerium die Schonzeit für Wildschweine bereits vor Jahren aufgehoben – diese dürfen das ganze Jahr über bejagt werden (mit Ausnahme der Bachen – Muttertiere -, die ihrerseits abhängige Frischlinge – Jungtiere -, führen), seit einiger Zeit auch mit einer künstlichen Lichtquelle bei Nacht.

In den vergangenen Monaten wurde im Auftrag der Landesregierung mehrfach der Einsatz von Wärmebildkameras an Drohnen für eine Fallwildsuche oder für die Bejagung getestet. Doch das Blätterdach im Sommer sowie gleiche Temperatur von Boden und Kadaver insbesondere in der kalten Jahreszeit setzen dem Einsatz schnell technische Grenzen. In den warmen Sommermonaten können verwesende Tierkörper lange Zeit detektiert werden. Der durch Insekten beeinflusste Verwesungsprozess lässt den Tierkörper deutlich als Wärmequelle erkennen. Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn das tote Tier im Freien liegt und nicht im dichtbelaubten Wald. Zudem muss die Befliegung in aller Regel nachts oder in den frühen Morgenstunden erfolgen, da ansonsten durch die wärmende Sonneneinstrahlung der tote Tierkörper nicht mehr von der erwärmten Umgebung unterschieden werden kann. In der kalten Jahreszeit wäre zwar aufgrund der fehlenden Belaubung ein Auffinden toter Tiere in Waldgebieten mit den Wärmebildkameras einfacher möglich. Jedoch strahlt der Tierkörper – so die Ergebnisse der durchgeführten Testreihe – infolge des fehlenden Insektenfluges nur für circa 24 Stunden Wärme ab. Danach ist er im Verwesungsprozess mit Hilfe einer Wärmebildkamera nicht mehr zu detektieren. Der Einsatz von Wärmebildkameras kann daher nur eine unterstützende Maßnahme, insbesondere bei der Bejagung sein und kann die Fallwildsuche im Wald durch Menschen sowie durch ausgebildete Kadaverspürhunde nicht ersetzen.

Im Einsatz gegen die Verbreitung der ASP unterstützt das MUEEF die Jägerschaft auch finanziell. So hat der Landesjagdverband Mittel erhalten, um Wildbret besser zu vermarkten oder um Lehrgänge zur Jagdhundeausbildung durchzuführen.

Vor allem folgende drei Angebote werden von der Jägerschaft gut nachgefragt und führen landesweit zu einer äußerst positiven Resonanz: Die Förderung von Drückjagdböcken, die pro Stück mit 75 Euro bezuschusst werden sowie die Förderung von Hundeschutzwesten und ein Schießtraining mit einem Weltmeister.

Das Ziel der intensiven Bejagung ist es, die zu hohe Schwarzwildpopulation abzusenken, denn: Je kleiner eine Wildschweinepopulation, desto geringer ist das Risiko, dass ein Tier mit einem mit ASP-infizierten Lebensmittel in Kontakt kommen kann.

Die bisherige Höchstjagdstrecke wurde im Jagdjahr 2017/18 mit fast 89 000 erlegten Wildschweinen in Rheinland-Pfalz erreicht. Die endgültigen Abschusszahlen des noch bis zum 31.03.2020 laufenden Jagdjahres 2019/20 liegen zwar noch nicht vor. Vorliegende Zwischenmeldungen lassen jedoch auf ähnliche hohe Abschusszahlen schließen.

mueef – LW 7/2020