Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern
Speisereste ordnungsgemäß entsorgen
Anfang Juli ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Rheinland-Pfalz angekommen. Bisher wurde das Virus in den beiden rheinhessischen Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen bei insgesamt 45 Wildschweinen nachgewiesen. Mitte August kam es zum bisher einzigen Ausbruch bei Hausschweinen in Rheinland-Pfalz in einem Kleinstbestand im Kreis Bad-Dürkheim. Um einer weiteren Ausbreitung entgegenzuwirken, hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd kürzlich ein Merkblatt zur Verhinderung einer Ausbreitung durch Speisereste veröffentlicht.

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Mehrmals hat der BWV darauf hingewiesen, dass bei der Verbreitung der ASP der Faktor Mensch eine entscheidende Rolle spielt. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und überlebt in frischem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch sowie Wurstwaren. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Saisonarbeitskräfte erneut und immer wieder sensibilisieren, Speisereste sachgerecht zu entsorgen beziehungsweise keine Fleisch-und Wurstwaren einzuführen. Die wichtigsten Informationen hierzu sind im Kasten unten zusammengefasst.
Der BWV bittet im gemeinsamen Interesse der ganzen Branche um Mithilfe und bei der Informationsweitergabe an Saisonarbeitskräfte. Auf der ASP-Sonderseite des BWV (www.bwv-rlp.de/asp) stehen Informationsblätter zur ASP für Saisonarbeitskräfte in verschiedenen Sprachen zum Download zur Verfügung. Unabhängig von der wichtigen Sensibilisierung von Saisonarbeitskräften weist der BWV ebenfalls darauf hin, dass Küchenabfälle oder Essensreste grundsätzlich nicht an Haus- oder Wildschweine verfüttert werden dürfen. In diesem Zusammenhang kommt oft die Haltung von Minipigs, Hängebauchschweinen, anderen Schweinen in „Hobbyhaltung“ und Kleinstbeständen zur Sprache. Das Virus macht keinen Unterschied zwischen professionellen Schweinebeständen und Hobby- beziehungsweise Kleinsthaltungen.
bwv – LW 37/2024