Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern

Speisereste ordnungsgemäß entsorgen

Anfang Juli ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Rheinland-Pfalz angekommen. Bisher wurde das Virus in den beiden rheinhessischen Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen bei insgesamt 45 Wildschweinen nachgewiesen. Mitte August kam es zum bisher einzigen Ausbruch bei Hausschweinen in Rheinland-Pfalz in einem Kleinstbestand im Kreis Bad-Dürkheim. Um einer weiteren Ausbreitung entgegenzuwirken, hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd kürzlich ein Merkblatt zur Verhinderung einer Ausbreitung durch Speisereste veröffentlicht.

Die Afrikanische Schweinepest verbreitet sich unter anderem durch unsachgemäße Entsorgung infizierter Lebensmittel. Um diesen Verbreitungsweg einzuschränken, ist die Mithilfe aller gefragt.

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Um die Fundorte der infizierten Wildschweine und des betroffenen Hausschweinebestandes wurden unterschiedliche Restriktionszonen eingerichtet, die zwischenzeitlich eine nicht unerhebliche Fläche einschließen. Die Sperrzone I, die gleichzeitig der sogenannten Pufferzone entspricht, umfasst eine Fläche von circa 113 000 ha in Rheinland-Pfalz. Die Folgen betreffen nicht nur Schweinehalter, sondern indirekt viele weitere Bereiche. Als Beispiele sind hier die Drohnenüberflüge vor der Getreideernte in der Kernzone oder die Installation eines Elektrozaunes über viele Kilometer durch die Gemarkungen zwischen Dienheim und Osthofen zu nennen. Zudem werden aktuell weitere 18 Kilometer Zaun zunächst am Rhein zwischen Oppenheim und Guntersblum gezogen. Hinter Guntersblum, an der Grenze zwischen den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms, führt der Zaun dann weiter bis zur B9. Nähere Informationen zu den aktuellen Regeln, Allgemeinverfügungen und Karten zu den einzelnen Zonen sind auf der ASP-Sonderseite des BWV zu finden. Derzeit gibt es Restriktionszonen in den Landkreisen MainzBingen, Alzey-Worms, Donnersbergkreis, Bad Dürkheim und dem Rhein-Pfalz-Kreis mit der Stadt Frankenthal sowie Teilen der Stadt Ludwigshafen.

Mehrmals hat der BWV darauf hingewiesen, dass bei der Verbreitung der ASP der Faktor Mensch eine entscheidende Rolle spielt. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und überlebt in frischem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch sowie Wurstwaren. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Saisonarbeitskräfte erneut und immer wieder sensibilisieren, Speisereste sachgerecht zu entsorgen beziehungsweise keine Fleisch-und Wurstwaren einzuführen. Die wichtigsten Informationen hierzu sind im Kasten unten zusammengefasst.

Der BWV bittet im gemeinsamen Interesse der ganzen Branche um Mithilfe und bei der Informationsweitergabe an Saisonarbeitskräfte. Auf der ASP-Sonderseite des BWV (www.bwv-rlp.de/asp) stehen Informationsblätter zur ASP für Saisonarbeitskräfte in verschiedenen Sprachen zum Download zur Verfügung. Unabhängig von der wichtigen Sensibilisierung von Saisonarbeitskräften weist der BWV ebenfalls darauf hin, dass Küchenabfälle oder Essensreste grundsätzlich nicht an Haus- oder Wildschweine verfüttert werden dürfen. In diesem Zusammenhang kommt oft die Haltung von Minipigs, Hängebauchschweinen, anderen Schweinen in „Hobbyhaltung“ und Kleinstbeständen zur Sprache. Das Virus macht keinen Unterschied zwischen professionellen Schweinebeständen und Hobby- beziehungsweise Kleinsthaltungen.

bwv – LW 37/2024