Erbsen und Bohnen haben unterschiedliche Ansprüche

Was brauchen Leguminosen an Grundnährstoffen und N?

Um Aussagen zum Düngebedarf von Leguminosen treffen zu können, werden im Folgenden die Anbauflächen der Landessortenversuche des DLR Westpfalz mehrerer Jahre herangezogen sowie die daraus resultierenden Erträge. Die Auswertung hat Bettina Kirchmer, Abteilung Agrarwirtschaft Pflanzenproduktion & Wissenstransfer, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz, vorgenommen.

Bei Futtererbsen beeinflusst der Phosphorgehalt deutlich die Erträge.

Foto: landpixel

Beim Anbau von Körnerleguminosen kann der pH-Wert nicht außer Acht gelassen werden. Die Versuchsstandorte des DLR sind ausreichend mit Kalk versorgt, wie ein Blick in die Anbaudaten gezeigt hat. Für die Knöllchenbildung sowie die Stickstofffixierung benötigt zum Beispiel die Erbse eine neutrale Bodenreaktion.

Ausgangspunkt ist der pH-Wert

Bei einem pH-Wert von unter 6 (je nach Bodenart) ist eine Kalkung zwingend notwendig. Diese sollte in der Fruchtfolge-Kalkung Berücksichtigung finden. Am besten nach der Ernte der Vorfrucht, um die geplante Anbaufläche für Leguminosen auf den bodenarttypischen optimalen pH-Wert einzustellen.

Bei Auswahl entsprechender Kalkdünger, beispielsweise dolomitische Kalke, kann auch gleichzeitig der Magnesium-Bedarf abgedeckt werden. Wenn die Magnesiumgehalte in Gehaltsklasse C oder höher eingestuft wurden, sollten Kalke mit weniger als 15 Prozent Mg eingesetzt werden.

Phosphor-Fruchtfolgedüngung direkt zur Erbse ausbringen

Der P-Bedarf der Körnererbse ist ähnlich wie bei der Ackerbohne, allerdings beeinflusst bei der Erbse der Phosphorgehalt die Erträge stärker als bei der Ackerbohne. Phosphat ist im Boden oft immobil und muss von der Pflanze aus dem Boden erschlossen werden. Das bedeutet, dass zwar bei der Bodenanalyse genügend P vorhanden sein kann, aber dieses nicht verfügbar ist; gegebenenfalls auch aufgrund des pH-Wertes.

Zudem hat die Körnererbse den größten P-Bedarf zu Beginn der Blüte bis zum Ende des Hülsenwachstums, da zirka 80 Prozent des aufgenommenen Phosphors im Korn gespeichert werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Durchwurzelung des Bodens durch die Erbse eher gering ist, ist eine gute Bodenversorgung sowie eine gleichmäßige Verteilung wichtig.

Vorteilhaft ist es daher, die Phosphor-Fruchtfolgedüngung direkt zur Körnererbse auszubringen. Es sollte auf vollaufgeschlossene P-Dünger zurückgegriffen werden, da hierbei die sofortige Verfügbarkeit des Nährstoffes für die Pflanzen gegeben ist.

Kaliumbedarf der Futtererbse ist sehr hoch

Bei den Körnerleguminosen ist das Nährstoffaneignungs- oder -aufschlussvermögen unterschiedlich ausgeprägt, wie bereits erwähnt. Die Erbse weist zumeist eine geringere Wurzelentwicklung auf als Ackerbohnen. Im Vergleich zu den anderen Grundnährstoffen ist der Kaliumbedarf der Futtererbse sehr hoch.

Die Abfuhr ist als mittelmäßig einzustufen, da nur etwa ein Drittel des Gesamtbedarfs in das Korn eingelagert werden. Kalium fördert den Transport von Assimilaten aus dem Spross in die Knöllchen und steigert dadurch deren Aktivität. Eine schlechte Versorgung mit Kalium wirkt sich negativ auf den Wasserhaushalt und die Trockenheitstoleranz aus.

Auf Standorten mit geringem Verlagerungspotenzial sollte bei der Fruchtfolgedüngung Kalium bevorzugt zur Erbse gegeben werden. Auf auswaschungsgefährdeten Standorten kann eine jährliche K-Düngung die ausreichende Versorgung sicherstellen.

Schwefelsaure Kali-Düngemittel und Superphosphat mit Magnesium sind vorteilhaft. Werden diese Mehrnährstoffdünger im Frühjahr ausgebracht, kann das Auswaschungsrisiko der beiden verlagerungsanfälligen Nährstoffe minimiert werden.

Wirkung von Schwefel versuchsweise testen

Im Gegensatz zu den Feinleguminosen (beispielsweise Linsen), bei denen eine Schwefel-Düngung in vielen Versuchen eine sehr deutliche Ertragssteigerung bringt, liegen bei Erbsen und Bohnen andere Ergebnisse vor.

Im konventionellen und ökologischen Anbau ist eine Schwefeldüngung bei der Erbse nicht üblich, da es keine Hinweise auf eine dadurch bedingte Ertragssteigerung gibt. Auf Mangelstandorten kann eine Düngeparzelle angelegt werden, um die Wirkung einer Schwefeldüngung zu testen.

Keine besonderen Ansprüche bei Mikronährstoffen

Mikronährstoffe spielen eine zentrale Rolle, da sie in Enzymprozesse des Energie- und Stoffhaushaltes der Pflanze eingreifen. Sie beeinflussen unter anderem die Steuerung von Wasser- und Assimilattransport, Blütenbildung, Befruchtung und das Immunsystem.

Erbsen und Bohnen stellen keine besonderen Ansprüche an die Spurenelementversorgung, und die meisten Böden stellen ausreichend Bor, Zink, Mangan und Molybdän zur Verfügung – je nach pH-Wert. Wenn Flächen als Mangelstandorte für Mikronährstoffe bekannt sind, kann gegebenenfalls eine begleitende Mikronährstoffdüngung über das Blatt erfolgen.

Zur Prüfung der Notwendigkeit einer Mikronährstoffdüngung kann auch eine Bodenanalyse herangezogen werden. Diese sollte jedoch kritisch geprüft werden, da die Verfügbarkeit der Mikronährstoffe unter anderem auch stark von der Bodenfeuchte abhängt.

Man kann das bekannte Bild der „Liebig-Minimum-Tonne“ auch einmal anders deuten: Alles, was überschüssig gedüngt wird, ohne an Ausgewogenheit im Sinne des Liebigschen Gesetzes zu denken, wird als Ballast in den Boden gegeben und führt zum Problem der Überdüngung.

Stickstoff-Düngung kann sogar schaden

Winter- und Sommererbsen besitzen wie alle Leguminosen ein hohes Stickstoffbindungsvermögen. Durch die Symbiose mit Knöllchenbakterien (Rhizobien) wird Luftstickstoff gebunden und der Pflanze zur Verfügung gestellt. Somit ist eine Stickstoffdüngung zu den Leguminosen.in der Regel nicht nötig.

Ein zusätzliches N-Angebot wirkt sich sogar kontraproduktiv aus, da die Ausbildung der Knöllchen und Aktivität der Rhizobien hierdurch verzögert oder eingeschränkt wird. Außerdem nehmen Standfestigkeit und Hülsenansatz ab, was zu einer verzögerten Blüte und Reife führen kann. Gerade in dem regenreichen Jahr 2024 mit schwierigen Ernteverhältnissen hat dies eine zusätzliche Problematik dargestellt.

 – LW 13/2025