Erhebliche Mehrkosten für die Tierkörperbeseitigung
Neue Entgeltliste – Steigerungen von über 80 Prozent
Auf die Tierhalter und die Fleischwirtschaft in Hessen kommen erhebliche Mehrkosten zu. Wie aus der kürzlich im hessischen Staatsanzeiger veröffentlichten Entgeltliste für die „unschädliche Beseitigung von Tierköpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen in den Kalenderjahren 2025 bis 2027“ hervorgeht, ergeben sich Steigerungen von über 80 Prozent. So ist das Netto-Entgelt beispielsweise für die Beseitigung von gefallenen Tieren bei Verwiegung pro Tonne von 225,87 auf 415,61 Euro gestiegen. Die Anfahrt-Pauschale hierfür beträgt nun 55 Euro, zuvor waren es 29,90 Euro. Aufgrund der Drittellösung werden diese Kosten und somit auch die Steigerungen von den Tierhaltern und in gleicher Weise von den Kreisen und kreisfreien Städten sowie dem Land getragen.

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Regierungspräsidien prüfen und genehmigen
Die drei hessischen Regierungspräsidien, die die Entgeltliste genehmigt haben, haben dem LW auf Nachfrage erklärt, dass die Entgeltliste des Beseitigungspflichtigen jeweils für drei Kalenderjahre beantragt und genehmigt wird. Dazu werden begründete Kalkulationen zu den voraussichtlich entstehenden Kosten, den zu erzielenden Erlösen und der zur Deckung des Restbetrags erforderlichen Entgeltsumme vorgelegt. Diese Beträge werden von Wirtschaftsprüfern geprüft. Die Ergebnisse der Wirtschaftsprüfung bildeten dann die Grundlage für die Genehmigung der Entgeltlisten, die nach Abstimmung mit dem hessischen Landwirtschaftsministerium einvernehmlich von den drei Regierungspräsidien landesweit in Kraft gesetzt werden.
Die Tierkörperbeseitigung ist ein sehr spezialisiertes Geschäft mit wenigen Anbietern, und das vieharme Hessen scheint geschäftlich nicht sehr attraktiv. So teilen die RP mit, dass, nachdem die Beseitigungspflicht in Hessen von den Regierungspräsidien 2018 europaweit ausgeschrieben worden war, lediglich die SecAnim eine Bewerbung abgegeben habe und in der Lage gewesen sei, die Beseitigungspflicht ab dem Termin 2019 zu übernehmen. Die Bewerbungsunterlagen wurden von vereidigten Wirtschaftsprüfern geprüft und die Eignung der Bewerberin testiert, so die RP.
Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ist die Tierseuchenkasse mit dem Inkasso betraut. Sie bekommt monatlich die Abrechnungen des Entsorgers und fordert die jeweiligen Drittelanteile vom Land und von den Kreisen vierteljährlich ein. Der Drittelanteil der Tierhalter wird einmal im Jahr mit dem Beitragsbescheid der Tierseuchenkasse, der in der Regel im März übersendet wird, in Rechnung gestellt. Im Beitragsbescheid werden die jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr tatsächlich angefallenen Tierkörperbeseitigungskosten mit der geschätzten Vorauszahlung aus dem Vorjahresbescheid verrechnet. Die jetzige Erhöhung wird demnach im März 2026 spürbar.
CM – LW 15/2025