Erhebliche Mehrkosten für die Tierkörperbeseitigung

Neue Entgeltliste – Steigerungen von über 80 Prozent

Auf die Tierhalter und die Fleischwirtschaft in Hessen kommen erhebliche Mehrkosten zu. Wie aus der kürzlich im hessischen Staatsanzeiger veröffentlichten Entgeltliste für die „unschädliche Beseitigung von Tierköpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen in den Kalenderjahren 2025 bis 2027“ hervorgeht, ergeben sich Steigerungen von über 80 Prozent. So ist das Netto-Entgelt beispielsweise für die Beseitigung von gefallenen Tieren bei Verwiegung pro Tonne von 225,87 auf 415,61 Euro gestiegen. Die Anfahrt-Pauschale hierfür beträgt nun 55 Euro, zuvor waren es 29,90 Euro. Aufgrund der Drittellösung werden diese Kosten und somit auch die Steigerungen von den Tierhaltern und in gleicher Weise von den Kreisen und kreisfreien Städten sowie dem Land getragen.

Die Kosten für die Tierkörperbeseitigung sind laut SecAnim Südwest durch die hohen Energiekosten erheblich gestiegen.

Foto: imago/Gutschalk

Wie das seit 2019 mit der Tierkörperbeseitigung beliehene Unternehmen, die SecAnim Südwest GmbH, dem LW Hessenbauer auf Nachfrage erklärte, sind in der Entgeltliste neben den Kosten der laufenden Kalkulationsperiode (2025 bis 2027) im erheblichen Umfang auch unerwartete Mehrkosten aus der vorangegangenen Kalkulationsperiode (2022 bis 2024) enthalten. Diese sind laut Unternehmen ausschließlich durch äußere Einwirkungen entstanden. Allen voran seien hier die Corona-Pandemie sowie der Krieg in der Ukraine zu nennen. Die dadurch enorm gestiegenen Energiekos­ten sowie eine anhaltende Inflation habe das Unternehmen vollständig vorfinanziert. Erst dadurch sei es möglich gewesen, Preisstabilität für die vergangenen drei Jahre zu gewährleisten. Die Preise unterliegen laut Unternehmen dem öffentlichen Preisrecht und seien so zu kalkulieren, dass etwaige Gewinne oder Verluste aus der vorangegangenen Kalkulationsperiode in der aktuellen Periode verrechnet werden.

Regierungspräsidien prüfen und genehmigen

Die drei hessischen Regierungspräsidien, die die Entgeltliste genehmigt haben, haben dem LW auf Nachfrage erklärt, dass die Entgeltliste des Beseitigungspflichtigen jeweils für drei Kalenderjahre beantragt und genehmigt wird. Dazu werden begründete Kalkulationen zu den voraussichtlich entstehenden Kosten, den zu erzielenden Erlösen und der zur Deckung des Restbetrags erforderlichen Entgeltsumme vorgelegt. Diese Beträge werden von Wirtschaftsprüfern geprüft. Die Ergebnisse der Wirtschaftsprüfung bildeten dann die Grundlage für die Genehmigung der Entgeltlisten, die nach Abstimmung mit dem hessischen Landwirtschaftsministerium einvernehmlich von den drei Regierungspräsidien landesweit in Kraft gesetzt werden.

Die Tierkörperbeseitigung ist ein sehr spezialisiertes Geschäft mit wenigen Anbietern, und das vieharme Hessen scheint geschäftlich nicht sehr attraktiv. So teilen die RP mit, dass, nachdem die Beseitigungspflicht in Hessen von den Regierungspräsidien 2018 europaweit ausgeschrieben worden war, lediglich die SecAnim eine Bewerbung abgegeben habe und in der Lage gewesen sei, die Beseitigungspflicht ab dem Termin 2019 zu übernehmen. Die Bewerbungsunterlagen wurden von vereidigten Wirtschaftsprüfern geprüft und die Eignung der Bewerberin testiert, so die RP.

Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ist die Tierseuchenkasse mit dem Inkasso betraut. Sie bekommt monatlich die Abrechnungen des Entsorgers und fordert die jeweiligen Drittelanteile vom Land und von den Kreisen vierteljährlich ein. Der Drittelanteil der Tierhalter wird einmal im Jahr mit dem Beitragsbescheid der Tierseuchenkasse, der in der Regel im März übersendet wird, in Rechnung gestellt. Im Beitragsbescheid werden die jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr tatsächlich angefallenen Tierkörperbeseitigungskosten mit der geschätzten Vorauszahlung aus dem Vorjahresbescheid verrechnet. Die jetzige Erhöhung wird demnach im März 2026 spürbar.

CM – LW 15/2025