Erstmals Hausschwein von ASP in Rheinland-Pfalz betroffen
Sperrzone von 10 km um Gerolsheim eingerichtet
In Rheinland-Pfalz ist erstmals der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Hausschwein nachgewiesen worden, schreibt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität auf seiner Webseite. Das hat die Überprüfung einer positiven A-Probe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) am vergangenen Donnerstag ergeben.

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Die Einschränkungen beachten
Rund um den Hausschweinbetrieb wird nun eine sogenannte Sperrzone III von zehn Kilometern eingerichtet. Dort gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung. Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutztes Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden.
Die Kadaversammelstelle der Kreisverwaltung Bad Dürkheim wurde beim Wertstoffhof in Grünstadt, Obersülzer Str. 44, in 67269 Grünstadt eingerichtet. Dort können durch die Jagdausübungsberechtigten nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an ASP@kreis-bad-duerkheim.de von Montag bis Freitag im Zeitraum von 7 bis 16.30 Uhr die Aufbrüche der in der Sperrzone I (Pufferzone) gesund erlegten Wildschweine sowie die Kadaver der in der Sperrzone I tot aufgefundenen oder dort verunfallten Wildschweine entsorgt werden.
Schlachtprodukte von der Sperrzone dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. In der Zone befinden sich 13 Hausschweine in insgesamt sieben Betrieben.
Der erste Fall von ASP bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz war am 9. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms festgestellt worden. Bis Mitte August waren in Rheinland-Pfalz ausschließlich Wildschweine betroffen. Aktuell (Stand 19. August 2024) gibt es in den Kreisen Alzey-Worms und dem Kreis Mainz-Bingen insgesamt 41 ASP-Fälle bei Wildschweinen.
In den Sperrzonen gelten eine Reihe von Einschränkungen wie Verbringungsverbote für Hausschweine und deren Produkte, Jagdverbote, Einschränkungen bei der Jagd oder die Leinenpflicht für Hunde.
Im Kreis Bad-Dürkheim sind nun folgende Orte betroffen: die Gemeinden Bissersheim, Bockenheim, Dackenheim, Dirmstein, Ellerstadt, Erpolzheim, Freinsheim mit Gemarkung RLP.1655, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim mit Gemarkung RLP. 191, Laumersheim, Obersülzen, Obrigheim, Weisenheim am Sand mit Gemarkung RLP.866 sowie die Städte Grünstadt mit Gemarkung RLP.853 und Gemarkung RLP.1420 Asselheim, Bad Dürkheim in Teilen, östlich der L526. Im Rhein-Pfalz-Kreis sind die Städte Frankenthal und Ludwigshafen betroffen. Die betroffenen Kreise setzen unter anderem folgende Maßnahmen um: intensive Kadaversuche, Drohnenbefliegung oder etwa der Bau von ASP-Schutzzäunen.
Um den weiteren Verlauf der ASP in Rheinland-Pfalz einzudämmen, hat der Donnersbergkreis Anfang August eine Allgemeinverfügung Pufferzone verabschiedet, in dem obwohl keine infizierten Wildschweine bislang entdeckt wurden, die gängigen Einschränkungen für Schweinehalter und Jäger festgelegt wurden, um ein Übergreifen der ASP in den Pfälzerwald zu verhindern. Jäger haben sich an die geltenden Anweisungen zu halten unter anderem keine Treib- und Erntejagd.
Mehr dazu unter www.bwv-rlp.de/asp und dann den jeweiligen Kreis aufsuchen. Daher wurde im Zellertal eine Pufferzone eingerichtet, der folgende Gemeinden angehören: Albisheim, Bubenheim, Einselthum, Gauersheim, Ilbesheim, Immesheim, Morschheim, Ottersheim, Rittersheim, Stetten sowie die Ortsteile Harxheim, Niefernheim, Zell der Gemeinde Zellertal.
Betriebe sind aufgerufen, Biosicherheit zu erhöhen
Aufgrund der aktuellen Lage sind alle schweinehaltenden Betriebe in Rheinland-Pfalz dazu aufgerufen, ihr Biosicherheitskonzept zu überprüfen und anzupassen. Schweinehalter, die gleichzeitig Jäger sind, werden zur allergrößten Vorsicht aufgerufen.
Es besteht die Gefahr der möglichen Übertragung des Erregers durch Jagden, Jagdreisen sowie der Mitnahme von Trophäen aus infizierten Gebieten.
Eine Verfütterung von Speiseresten oder Küchenabfällen an Schweine ist verboten.
Beim Auftreten akuter Symptome sind Proben zur Abklärung einer möglichen Infektion durch klassische oder afrikanische Schweinepest vom Tierarzt zu nehmen und an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz in Koblenz zu schicken. Parallel ist das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung zu informieren.
Auf geeignete Reinigung und Desinfektion und das Verwenden von betriebseigener Kleidung ist zu achten. Der Schweinebestand ist durch entsprechende Schilder vor unbefugtem Betreten zu schützen. Zudem sind Schadnager fernzuhalten.
Materialien wie Futter und Einstreu sind wildschweinsicher zu lagern.
Landwirte, Obstbauern und Winzer, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, sollten nach wie vor darauf achten, dass diese keine Lebensmittel tierischen Ursprungs aus dem Heimatland mitbringen und wenn doch, diese Speisereste „immer wildschweinsicher“ entsorgt werden. Mehr dazu S. 24.
zep/bwv – LW 34/2024